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  • Wie läuft eine Schalldämmung ab?

    Im Einklang mit dem vom Bundesamt für Zivilluftfahrt im September 2017 validierten Schalldämmungskonzept, wählt der Genève Aéroport jährlich diejenigen Immobilienprojekte aus, die für Schalldämmungsarbeiten in Frage kommen. Sie werden anhand ihres Lärmexpositionspegels ausgewählt. Die Baustellen werden anschliessend nach Gemeinden geordnet (Vernier, Meyrin, Satigny, Bellevue, Genthod, Versoix, Pregny-Chambésy und Grand-Saconnex).

    Detaillierte Informationen finden Sie in dem Konzept für Schalldämmungsmassnahmen von lärmempfindlichen Räumen rund um den Genève Aéroport.


    Vidéo L'aéroport va insonoriser 3'000 logements d'ici à 10 ans

  • Welche Gebäude kommen für Schalldämmungsmassnahmen in Frage?

    Die betreffenden Gebäude, die sich in dem bestimmten Gebiet (siehe Punkt 3 Schalldämmungskonzept) befinden, müssen 5 Bedingungen erfüllen, damit sie für die Schalldämmungsmassnahmen in Frage kommen: 

    1. Das Gebäude verfügt über mindestens einen lärmempfindlichen Raum.

    2. Die Überschreitung mindestens eines Emissionsgrenzwertes (siehe Anhang 5 der Lärmschutz-Verordnung)

    3. Wenn sich das Gebäude im Bereich der ehemaligen NNI-Zonen befindet, muss es vor dem 15. Januar 1979 erbaut, geändert oder umgebaut worden sein oder der Antrag auf eine Baugenehmigung muss bei der zuständigen Behörde vor dem 15. Januar 1979 gültig eingereicht worden sein, mit Ausnahme von Härtefällen.

    4. Wenn sich das Gebäude ausserhalb des Bereichs der ehemaligen NNI-Zonen befindet, aber innerhalb der IGW-Zone, muss es vor dem 12. Juni 2001 erbaut, geändert oder umgebaut worden sein oder der Antrag auf Baugenehmigung muss vor dem 12. Juni 2001 gültig eingereicht worden sein, mit Ausnahme von Härtefällen.

    5. Die Gebäudehülle (Fassade oder Dach) muss den Anforderungen des Lastenheftes und den Empfehlungen entsprechen.

  • Welche Räume sind betroffen?

    Schalldämmungsmassnahmen können nur bei lärmempfindlichen Räumen (siehe Anhang 5 des Schalldämmungskonzepts) durchgeführt werden, d. h.:

    • Räume in Wohnungen, ausgenommen Nicht-Wohnküchen, Sanitärräume und Abstellräume und Vorräume;

    • Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.

    Ausgenommen sind Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm.

  • Was sind die wichtigsten Schritte des Schalldämmungsprogramms?

    1. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern unter Ankündigung der Eröffnung eines Dossiers.

    2. Eine Ortsbegehung und Beurteilung ist erforderlich, um eine technische Bewertung vorzunehmen.

    3. Nach der Validierung wird der Bewertungsbericht dem Eigentümer übermittelt.

    4. Auf dieser Grundlage holt der Eigentümer, gemäss dem im Bericht angegebenen Lastenheft, mehrere Kostenvoranschläge ein.

    5. Der Eigentümer übermittelt die Angebote zur Kontrolle und endgültigen Bestätigung an den Genève Aéroport oder dessen Auftragnehmer; eventuelle Mehrkosten gehen zulasten des Eigentümers.

    6. Vor der Unterzeichnung des Angebots wird zwischen dem Genève Aéroport und dem Eigentümer eine Vereinbarung geschlossen, in der die allgemeinen Bedingungen der Lärmsanierung festgehalten werden. 

    7. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung wird das Angebot angenommen und der Eigentümer beauftragt das ausgewählte Unternehmen mit der Ausführung der Arbeiten innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten.

    8. Am Ende der Arbeiten nimmt der Genève Aéroport oder dessen Auftragnehmer die Überprüfung der Arbeiten gemäss dem ursprünglichen Pflichtenheft vor. In diesem Sinne wird ein Protokoll verfasst.

    9. Mit Unterzeichnung des Protokolls nimmt der Genève Aéroport die Zahlung oder Erstattung der Rechnungen für die Bauarbeiten vor.

  • Kann ich als Mieter Schalldämmungsmassnahmen für meine Wohnung beantragen?

    Nur Eigentümer sind berechtigt, Anträge auf Schalldämmung einzureichen. Mieter können sie gerne auf jedwede Lärmbelästigung hinweisen.

  • Ich habe meine Fenster sanieren lassen, aber diese entsprechen nicht den Anforderungen des Lastenheftes und der Empfehlungen des Flughafens an die akustische Leistungsfähigkeit. Was geschieht jetzt?

    Genève Aéroport wird neue gezielte Arbeiten vorschlagen, um die erforderliche Leistung der Schalldämmung zu erreichen und übernimmt die Kosten für diese Arbeiten.

    • Weitere Informationen: siehe Akustisches Lastenheft und Empfehlungen siehe. 
    Vidéo L'aéroport va insonoriser 3'000 logements d'ici à 10 ans

  • Wer übernimmt die Kosten für die Asbestentsorgung im Fall einer positiven Asbestkontrolle innerhalb des Arbeitsbereiches.

    Wer übernimmt die Kosten für die Asbestentsorgung im Fall einer positiven Asbestkontrolle innerhalb des Arbeitsbereiches.
    Ist Asbest in den von den Schalldämmungsarbeiten betroffenen Komponenten vorhanden, gehen die Kosten für die Asbestsanierung zulasten des Eigentümers.

    • Weitere Informationen: siehe Akustisches Lastenheft und Empfehlungen siehe. 

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