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IHRE RECHTE ALS PEM

VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

VERFAHREN BEI BESCHWERDEN

Beschwerden müssen zuerst an die Direktion des Passagierdienstes der Fluggesellschaft und/oder an die Flughafendirektion gerichtet werden. Ist die Antwort für Sie nicht zufrieden stellend, können Sie sich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wenden.