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  • Welches ist die erlaubte Bauhöhe einer Parzelle im Kanton Genf oder im benachbarten Frankreich unter Berücksichtigung der die Luftfahrt betreffenden Dienstbarkeiten?

    Der Sicherheitszonenplan ist das Raumplanungsinstrument, das die Höhe der Bauten und anderen Anlagen rund um den Flughafen begrenzt.

    Schreiben Sie uns mit unserem Kontaktformular.

  • Ich möchte Genève Aéroport kontaktieren, um eine Bewilligung für einen Kran oder eine andere hohe Anlage im Kanton Genf zu erlangen. Wie muss ich vorgehen?

    Schreiben Sie uns mit unserem Kontaktformular.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ballone steigen zu lassen?

    Die Bundesverordnung über die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK 748.941) legt die erforderlichen Bedingungen für die Luftfahrtsicherheit wie folgt fest:

    Art. 16 Einschränkungen für Freiballone

    Es ist untersagt, Freiballone steigen zu lassen:
    a) mit mehr als 2 kg Nutzlast oder mehr als 30 m3 Inhalt;
    b) mit mehr als 1 m3 Inhalt, in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.

    Das Bundsamt für Zivilluftfahrt kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Einschränkungen nach Buchstabe a) und die Flugverkehrsleitstellen oder der Flugplatzleiter im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen nach Buchstabe b) bewilligen.

    Sonstiges Steigenlassen von Ballonen und kleinen Luftballonen erfordern aus der Sicht der Flugverkehrssicherheit keine Bewilligung.

    Einerseits dürfen jedoch nicht mehr als 300 Ballone gleichzeitig steigen gelassen werden, und andererseits dürfen die Ballone nicht in Bündeln zusammengebunden sein. Zudem darf kein metallischer Gegenstand am Ballon befestigt sein.

    Werden mehr als 300 Ballone steigen gelassen, muss ein zeitlicher Abstand von fünfzehn Minuten eingehalten werden.

    Der Antrag muss fünfzehn Tage im Voraus gestellt werden bei:

    SKYGUIDE
    Special flight office Switzerland
    Flugsicherungsstrasse 1 - 5,
    P.O. Box 23,
    CH-8602 Wangen bei Dübendorf
    +4143 931 62 36
    E-mail: specialflight@skyguide.ch
    Website: www.skyguide.ch

  • Wo finde ich das Meldeformular für Luftfahrthindernisse des BAZL?

    Sie finden das Meldeformular für Luftfahrthindernisse auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.

  • Schreiben Sie uns

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