Genève Aéroport: kantonale Kontaktstelle

Genève Aéroport hat als kantonale Kontaktstelle des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, das für die Ermittlung, die Prüfung und Analyse ständiger und/oder temporärer Hindernisse für die Luftfahrt zuständig ist, die Aufgabe, die Sicherheit des Flugverkehrs zu wahren.

Hindernis-Meldepflicht

Alle Anfragen für den Bau von Gebäuden, Installationen einer gewissen Höhe (Antenne, Turm, Kran, Kabeltransportsysteme, Hochspannungsleitungen, usw.), Begrünungsanpflanzungen und Wiederaufforstung müssen zur Genehmigung über die Plattform dem BAZL vorgelegt werden.
 
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt entscheidet in Zusammenarbeit mit Genève Aéroport und gegebenenfalls mit Skyguide, ob und unter welchen Bedingungen das Hindernis genehmigt wird. Dieser Prozess gilt auch für Änderungen an bereits bestehenden Hindernissen.

Hindernisbegrenzungsflächen

Für jeden Flughafen, so auch für den Genève Aéroport, wird eine Sicherheitszone festgelegt, die einen hindernisfreien Luftraum gewährleistet. Luftverkehrseinrichtungen und Flugwege werden vom BAZL einzeln darauf geprüft, ob eine Sicherheitszone notwendig ist. Das Hindernisbegrenzungsflächenkataster entscheidet letztendlich über die Festlegung der Sicherheitszonen. Diese werden auf einer Zonenkarte mit Angabe der Begrenzungen von Fläche und Höhe des Objekts dargestellt.

Kompetenzen des Genève Aéroport

Genève Aéroport
Planification et développement des opérations - OCD 
CP 100 - 1215 Genf 15
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