Genève Aéroport: eine zentrale Rolle im Bereich der Hindernisse für die Luftnavigation
Rolle und Auftrag
Genève Aéroport fungiert als kantonale Anlaufstelle für die Beurteilung von Baugesuchen, die einen Einfluss auf die Luftnavigation haben könnten.
Ebenso ist Genève Aéroport Ansprechpartner des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Beurteilung, Überwachung und Analyse temporärer Hindernisse wie Krane oder Masten.
In dieser Funktion trägt Genève Aéroport aktiv zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit bei, indem sichergestellt wird, dass jedes Projekt oder jede Anlage die Schutzflächen respektiert und die Sicherheit der Flugoperationen nicht beeinträchtigt.
Hindernisbegrenzungsflächen (HBF)
Die Hindernisbegrenzungsflächen (HBF) definieren die Luftraumvolumen, die rund um den Flughafen freigehalten werden müssen, um die Sicherheit der Flugoperationen zu gewährleisten.
Diese Flächen werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemäss den internationalen Normen der ICAO (Anhang 14, Band I) genehmigt und legen die maximal zulässigen Höhen für Bauten, Anlagen oder Vegetation in der Nähe des Flughafens fest.
Bei Genève Aéroport dienen diese Flächen als Referenz für die Beurteilung von Bau- oder Installationsprojekten und gewährleisten die Vereinbarkeit zwischen Raumplanung und Flugsicherheit.
Meldepflicht für temporäre Hindernisse
Jede temporäre Installation, die ein Hindernis für die Luftnavigation darstellen könnte – insbesondere Baukrane, Masten, provisorische Antennen oder Hebevorrichtungen – muss dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt über die Online-Plattform des BAZL.
Das BAZL prüft jedes Gesuch in Zusammenarbeit mit Genève Aéroport, in seiner Funktion als kantonale Anlaufstelle, sowie mit Skyguide, wenn mögliche Auswirkungen auf die Luftnavigation bestehen. Ohne vorgängige Bewilligung darf keine temporäre Installation errichtet werden.
Die Betriebsbedingungen (maximale Höhe, Tages-/Nachtkennzeichnung, Betriebszeiten) können festgelegt werden, um die Flugsicherheit zu gewährleisten und den kontinuierlichen Betrieb von Genève Aéroport sicherzustellen.
Kompetenzen des Genève Aéroport
Genève Aéroport
Planification et développement des opérations - OCD
CP 100 - 1215 Genf 15
+41 76 487 38 10
E-mail