Das neue europäische Grenzkontrollsystem


Mehrfach verschoben, tritt das Einreise-/Ausreisesystem (EES – Entry/Exit System) am 12. Oktober 2025 in Kraft. Es wird schrittweise eingeführt, mit konkreten Auswirkungen am Flughafen Genf, wo mehrere Registrierkioske installiert wurden.

Das **EES („Entry/Exit System“) ** ist ein automatisiertes IT-System, das Drittstaatsangehörige bei jedem Kurzaufenthalt erfasst, wenn sie die Außengrenzen der europäischen Länder überschreiten, die dieses System verwenden:


Im EES-System bezeichnet ein „Drittstaatsangehöriger“ einen Reisenden, der weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes noch die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzt.

Ein „Kurzaufenthalt“ entspricht einer Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieser Zeitraum gilt als eine einzige Frist, die die Aufenthaltsdauer in allen europäischen Ländern einschließt, die das EES nutzen.


Welche Staatsangehörigen müssen im EES registriert werden?


Das System betrifft Sie, wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind und:

  • ein Kurzaufenthaltsvisum besitzen müssen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden;
oder
  • kein Visum benötigen, um für einen Kurzaufenthalt in die europäischen Länder zu reisen, die das EES verwenden.

Ihre Ein- und Ausreisen oder Einreiseverweigerungen werden elektronisch im EES registriert.
Es gibt Ausnahmen von der Registrierung im EES, insbesondere für Staatsangehörige von Irland und Zypern:

EES - Für wen gilt das EES nicht?
 

Quels sont les avantages de l'EES?Welche Vorteile bietet das EES?
 
  1. Grenzkontrollen moderner und effizienter gestalten: Das EES ersetzt nach und nach die Stempel in Reisepässen durch ein digitales System, das die Ein- und Ausreisen der Reisenden erfasst. Dadurch werden die Grenzkontrollen beschleunigt und das Personal kann effizienter arbeiten.
  2. Erleichterung und Beschleunigung der Grenzübertritte: Dank des EES verbringen Reisende weniger Zeit an der Grenze, da die Kontrollen schneller ablaufen, ein Selbstbedienungssystem zur Verfügung steht und die Möglichkeit besteht, Informationen im Voraus zu übermitteln.
  3. Verhinderung irregulärer Migration: Das EES ermöglicht die Nachverfolgung von Personen, die in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, unter Verwendung von Fingerabdrücken und Gesichtsdaten, um Überziehungen der Aufenthaltsdauer, Identitätsbetrug oder Missbrauch der Visumbefreiung zu verhindern.
  4. Stärkung der Sicherheit im Schengen-Raum: Das EES ermöglicht Grenzschutzbeamten und Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf wichtige Informationen über Reisende, um Sicherheitsrisiken zu erkennen und die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen.

Wie läuft das am Flughafen ab?

Bei der Ankunft am Genève Aéroport aus einem Nicht-Schengen-Staat müssen sich Drittstaatsangehörige zunächst individuell an Selbstbedienungskiosken registrieren, wie dies bereits in Ländern wie Kanada oder den Vereinigten Staaten der Fall ist.

Reiseassistenten werden in der Nähe sein, um den Passagieren bei diesem Vorgang zu helfen und sie zu informieren.

Anschließend muss der Passagier zu einem Grenzkontrollbeamten gehen, um seine biometrischen Daten (insbesondere Fingerabdrücke und ein Foto) zu erfassen. Diese elektronische Registrierung ersetzt den manuellen Stempel im Reisedokument.

Die Daten des Passagiers werden drei Jahre lang gespeichert, sodass bei einer erneuten Einreise in den Schengen-Raum keine erneute Registrierung erforderlich ist, da die Daten bereits in der Datenbank vorhanden sind. Dennoch muss der Reisepass weiterhin einem Einwanderungsbeamten vorgelegt werden.
 

Welche Daten werden vom EES erfasst?

- Die im Reisedokument enthaltenen persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Das Datum und der Ort jeder Ein- und Ausreise in den 29 europäischen Ländern, die das EES verwenden
Biometrische Daten wie Gesichtsbild und/oder Fingerabdrücke
Informationen über Einreiseverweigerungen, falls zutreffend
 
Weitere Informationen und Fragen: