Ab dem 1. September 2024 dürfen Passagiere an der Sicherheitskontrolle „T1 Boosted“ keine Flüssigkeiten mit einem Volumen von mehr als 100 ml mehr in ihrem Gepäck mitführen.
Einige Passagiere des Genève Aéroport werden an die Sicherheitskontrolle „T1 Boosted“ verwiesen, die sich auf der Lausanne-Seite des Terminals befindet. Sie sind dank der 3D-Scanner an diesem Kontrollpunkt nicht verpflichtet, Flüssigkeiten oder Computer aus ihrem Gepäck zu nehmen. Und seit 2018 mussten sich Reisende nicht mehr an die 100-ml-Grenze halten. Diese Möglichkeit ist nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht mehr gegeben.
Bis auf Weiteres sind an der Sicherheitskontrolle T1 Boosted nur Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger erlaubt. Sie dürfen jedoch im Gepäck bleiben und müssen nicht in einer Plastiktüte verstaut werden.
An den anderen Sicherheitspassagen des Genève Aéroport ändert sich nichts: Es sind nur Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von weniger als 100 ml erlaubt. Sie müssen aus dem Gepäck genommen und in einem durchsichtigen, geschlossenen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut werden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärte gegenüber der Presse, dass „diese Vorsichtsmaßnahme nicht auf eine neue Bedrohung, sondern auf ein vorübergehendes technisches Problem zurückzuführen ist“.