(permanente) Flugverkehrsleitung

Die Koordinierung des gesamten Flugverkehrs in Genf (Linienflüge/Charterflüge, allgemeine Luftfahrt und Leichtaviatik) erfordert eine vorherige Genehmigung (PPR) für den Verkehr, der nicht durch Slot Coordination Switzerland geregelt wird.

Genève Aéroport stellt zwei Systeme zur vorgängigen Reservierung (PPR) zur Verfügung, um die verbleibende Kapazität abzufragen (voraussichtliche Kapazität).

Von PPR ausgenommen:

  • Such- und Rettungsflüge, Ambulanzflüge, Polizeiflüge, Militärflüge, Flüge des Schweizer Militärs und vom BAZL genehmigte Flüge.

  • Ausweichflüge nach Genf aus sicherheitsrelevanten, meteorologischen, ambulant dringend notwendigen oder technischen Gründen, vorbehaltlich durch NOTAM angekündigte Einschränkungen.

Ausser im Notfall, unterliegen diese Flüge weiterhin der Voranmeldung bei der Flughafenbehörde, PPR Büro: geöffnet von Montag bis Sonntag von 07:00  bis 17:00 Ortszeit, + 41 (0) 22 717 71 26.

Handling-Gesellschaft: Erinnerung an die Unterstützungspflicht (jeder Flugzeugtyp)

  • Kommerzieller Flug: Handling-Gesellschaft obligatorisch.

  • Nicht-kommerzieller Flug: Selbst-Handling von nicht-kommerziellen Flügen ist nur nördlich der Plattform und nur dann möglich, wenn der Pilot im Besitz eines vom Flughafen Genf ausgestellten Flughafenausweises (CIA) oder eines vom Flughafen Genf anerkannten Crew Member Card (CMC) ist. Eine Pilotenlizenz wird nicht akzeptiert (vgl. AIP LSGG AD 2.20). Im Falle des Selbst-Handlings können PPR unter der unten angegebenen Telefonnummer gebucht werden. Andernfalls können PPRs nur durch die Handling-Gesellschaft gebucht werden.

  • APRON SÜD: Handling-Gesellschaft in allen Fällen obligatorisch (kommerzielle UND nicht-kommerzielle Flüge).

PPR allgemeine Luftfahrt - Verfahren

Verfahren für die "Betonpiste", einschliesslich IFR-Helikopterflüge

  1. Abfrage der verfügbaren Kapazität (Link unten auf der Seite).

  2. Buchen Sie einen PPR-Slot gemäss nachstehender Bedingungen.

  3. Angabe der PPR-Nummer in Feld 18 des Flugplans.

  4. Unverzügliche Mitteilung jeglicher Änderung der Start- oder Landezeit oder Annullierung des Flugs.

Verfahren gemäss AIP und Local Rule at Geneva Airport - Airport Slot Management for Business and General Aviation.

Fristen & Arten der Reservierung von Flugzeugen

Reservierungsfristen von Flugzeugen – kommerzielle Flüge:

  • IFR: Reservierung 5 Tage im Voraus möglich.

  • VFR: Reservierung 1 Tag im Voraus möglich.

Reservierungsfristen von Flugzeugen – nicht-kommerzielle Flüge:

  • IFR: Reservierung 5 Tage im Voraus möglich.

  • VFR: Reservierung am selben Tag möglich.

Reservierungsarten von Flugzeugen – alle Flüge:

  • Handling-Gesellschaft: Reservierung ausschliesslich durch die Handling-Gesellschaft.

  • Ohne Handling-Gesellschaft: Reservierung ausschliesslich per Telefon über das Operations Centre des Genève Aéroport unter +41 (0) 22 717 71 26.

Fristen & Arten der Reservierung von Helikoptern

Fristen für Helikopterreservierungen – kommerzielle Flüge:

  • IFR und VFR: Reservierung 5 Tage im Voraus möglich.

Fristen für Helikopterreservierungen – nicht-kommerzielle Flüge:

  • IFR und VFR: Reservierung am selben Tag möglich.

Reservierungsarten für Helikopter – alle Flüge:

  • IFR: Reservierung ausschliesslich durch die Handling-Gesellschaft.

  • VFR: Reservierung ausschliesslich per Telefon über das Operations Centre des Genève Aéroport unter +41 (0) 22 717 71 26.

Online-Abfrage

​​Bei Fragen: contact ppr@gva.ch.