ZUFAHRT BUSBAHNHOF - PARKING P6

Ab 2018 ist der Parkplatz „P6 - Gare Routière“ kostenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Art des Fahrzeugs (Bus oder Shuttlebus) und der Kategorie A, B, C, D, E oder F (siehe nebenstehendes Dokument „Conditions et tarifs d’accès“).

Für die regelmässige (Kategorien A und D) und häufige Nutzung (Kategorien B und E) ist gegen Entrichtung einer Gebühr ein unbegrenztes Jahresticket für eine Parkdauer zwischen 30 und 45 Minuten erhältlich. Eine gelegentliche Nutzung (Kategorien C und F) ist ebenfalls möglich, wobei jedes Mal eine Gebühr gezahlt werden muss (Ausstellung eines Tickets bei der Einfahrt).

Durch die Einführung der Gebühren soll die Nutzung des Areals auf professionelle Transportdienste (Busse und Shuttle-Busse) beschränkt werden, die in direkter Verbindung mit dem Genève Aéroport stehen. Flugpassagiere können vor dem Flughafen auf Ebene des Check-ins abgesetzt werden. Dagegen muss für die Abholung von Passagieren der Parkplatz „Gare Routière P6“ auf der Ankunftsebene benutzt werden.

TAXIS UND MOTORWAGEN ZUM PERSONENTRANSPORT MIT FAHRER AM GENÈVE AÉROPORT

Das Kapitel IV des Gesetzes über Taxis und Motorwagen zum Personentransport mit Fahrer (Loi sur les taxis et les voitures de transport avec chauffeur (LTVTC) H 1 31 bestimmt die Arbeitsweise der Taxis und Motorwagen zum Personentransport mit Fahrer am Genève Aéroport.

Laut Gesetz H 1 31 die Kosten für die Abholung am Flughafen werden nach den geltenden verordneten Tarifen festgelegt.

Informationen über Zugangsbedingungen sowie die Vorgehensweise zum Erhalt einer Zugangsberechtigung zu den reservierten Bereichen finden Sie nebenstehend unter "Taxis et VTC".

IN DER SCHWEIZ FAHRENDE TAXIS AUS ANDEREN KANTONEN ODER DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

Nach Artikel 13 und 14 des Gesetzes über Taxis und Motorwagen zum Personentransport mit Fahrer (Loi sur les taxis et les voitures de transport avec chauffeur LTVTC) H 1 31 unterliegen Fahrer aus anderen Kantonen oder der europäischen Gemeinschaft denselben Vorschriften wie die Genfer Fahrer von Taxis oder Motorwagen zum Personentransport. Sie müssen im Besitz einer Genehmigung der folgenden Abteilung sein:

  • Service du commerce
    Rue de Bandol 1, 1213 Onex
    +4122 388 39 39

FRANZÖSISCHE TAXIS IM SEKTOR FRANKREICH

Französische Taxis, welche den französischen Sektor des Genève Aéroport bedienen möchten, müssen das Bürgermeisteramt von Ferney-Voltaire kontaktieren:

SHUTTLE-DIENST AM GENÈVE AÉROPORT

Informationen zur Beantragung einer Genehmigung für einen Shuttle-Dienst auf dem Gelände des Genève Aéroport finden Sie unten (Dokumente nur auf Französisch verfügbar).

ZUFAHRT PARKPLÄTZE PEM / AMBULANZEN

Die Zufahrt zum Flughafen für Ambulanzen und für Beförderungsdienste von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) sowie deren Parkieren ist Gegenstand eines Verfahrens. Dieses ist in Form eines Prospekts „Zufahrt Parkplätze PEM / Ambulanzen“  (PDF-Datei nur in Französisch) verfügbar.

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular .