Zutrittsberechtigung zum Flughafen

Alle Mitarbeiter, inklusive Dienstleister, die für Genève Aéroport arbeiten, müssen über einen persönlichen Flughafenausweis (CIA) verfügen, um zu den Zonen zu gelangen, die in Verbindung mit ihrer Arbeit stehen, und sich dort aufzuhalten. Auch die Fahrzeuge brauchen eine Genehmigung.

Die administrative Verwaltung der Zutrittsberechtigungen zum Flughafen wird durch den Gruppe Prozess Zugang gewährleistet.

Nachstehend finden Sie eine Liste der Gebühren für jede Art von Flughafenausweisen (CIA) und/oder Fahrzeugausweisen.

Achtung: Die Gebühren werden jährlich erhoben.

Flughafenausweis

 

Formulare (Auf Französisch):

     
Gebühren

Die Leitung des Genève Aéroport erhebt jährlich folgende Gebühren (inkl. MwSt.):

Flughafenausweis «Flughafenunternehmen»
Gültigkeit max. 5 Jahre
  • Händler oder mit Lizenz
100 CHF
  • Fluggesellschaften für Linienverkehr/Charterflüge/Nutzungsrecht
100 CHF
Flughafenausweis «Externes Unternehmen»
Gültigkeit max. 5 Jahre, 1 x pro Jahr erneuerbar
  • Sublizenznehmer, Fluggesellschaften für Linienverkehr/Charterflüge/Nutzungsrecht und Unternehmen mit Lizenzen
150 CHF
  • Drittanbieter (Instandhaltung der Infrastruktur)
150 CHF
Flughafenausweis «Diplomatenkurier»
Gültigkeit max. 5 Jahre, 1 x pro Jahr erneuerbar
  • Gemäss internationaler Gepflogenheiten werden kostenlos zwei Namensbezogene Zutrittsausweise je diplomatischer Vertretung und vier je internationaler Organisation für die Beförderung des Diplomatenkuriers ausgestellt. Für jeden weiteren jährlichen Ausweis erhebt die Leitung des Genève Aéroport eine Gebühr von 250 CHF pro Jahr
Vorläufiger Flughafenausweis: von 1 Tag bis 6 Monate
  • Einheitstarif bei Ausstellung
60 CHF
Ersatzflughafenausweis
  • Flughafenausweis vergessen, 24 Stunden gültig
50 CHF
Flughafenausweis verloren/gestohlen/beschädigt
  • Pauschal
100 CHF
Konventionalstrafe
  • Flughafenausweis  nicht zurückgegeben
200 CHF
Mechatronik-Schlüssel  
  • Einheitstarif bei Ausstellung
50 CHF

Zugang zum Frachtgebäude 

Formular:

Gebühr

Zugangsschlüssel zum Frachtgebäude
  • Einmal Gebühr bei Auslieferung
50 CHF

Fahrzeugausweise

Um eine Genehmigung für den Verkehr auf dem Rollfeld zu erhalten, müssen Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen), Gepäckschlepper, Passagiertreppen, Gepäckbänder, kleine Lifte und kleine Flugzeugschlepper zu 100% mit einem Elektroantrieb ausgestattet sein. Diese Regelung gilt für neue oder gebrauchte motorbetriebene Fahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte.

Alle anderen Arten von neuen oder gebrauchten motorbetriebenen Fahrzeugen oder mobilen Maschinen und Geräten müssen die derzeitig geltende Norm für die betreffende Maschine einhalten, d. h. derzeit die Euro 6-Norm für Strassenfahrzeuge und Com 4 (EU-Stufe IV, Tier 4) für mobile Maschinen und Geräte.

Anforderungen an Fahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte des Flughafens (französisch)

Formulare (französisch):

Gebühren

Die Leitung des Genève Aéroport erhebt jährlich folgende Gebühren (inkl. MwSt.):

Kategorie Fahrzeuge/Gebühren Fahrzeugart Gebühr

A. Null-Emissions-Fahrzeuge

 
A1. Velo Velo, E-Bike 0 CHF
A.2 Null-Emissions-Fahrzeuge Strassenfahrzeug 2 und Spezielle Mobile Maschine und Gerät3 mit Null-Emission (100% Elektrisch) 0 CHF

B. Strassenfahrzeuge

B5. Fahrzeug Benzin/LPG/CNG Euro 6 Strassenfahrzeug mit Benzin- oder Gasbetrieb, das die Euro 6-Norm Erfüllt 50 CHF
B4. Fahrzeug Diesel Euro 6 Strassenfahrzeug mit Dieselbetrieb, das die Euro 6-Norm Erfüllt 100 CHF
B3. Fahrzeug.   Benzin/LPG/CNG Euro 5 STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB MIT EURO 5-NORM 100 CHF
B2. FAHRZEUG BENZIN/LPG/CNG EURO 4 DIESEL EURO 5 STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB MIT EURO 4-NORM ODER
STRASSENFAHRZEUG MIT DIESELBETRIEB EURO 5-NORM
200 CHF
B1. FAHRZEUG BENZIN/LPG/CNG <= EURO 3 DIESEL <= EURO 4 STRASSENFAHRZEUG MIT BENZIN- ODER GASBETRIEB, DAS MINDESTENS EINE NIEDRIGERE NORM ALS EURO 4 (EURO 3 UND NIEDRIGER) UND EINE DIESELNORM NIEDRIGER ALS EURO 5 (EURO 4 UND NIEDRGIER) ERFÜLLT 400 CHF

C. Fahrzeuge und spezielle mobile Maschinen

C7. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE V SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM «TIER 5» ODER « EU-STUFE V » ERFÜLLEN 15 CHF
C6. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE IV SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM «TIER 4 FINAL» ODER « EU-STUFE IV » ERFÜLLEN 30 CHF
C5. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III B SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 5 ODER COM 4 / TIER 4 INTERIM / EU-STUFE III B (ODER EINE VERGLEICHBARE NORM FÜR BETREFFENDE SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE) ERFÜLLEN, ODER, WENN NORM UNBEKANNT, ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME NICHT VOR 2009. 50 CHF
C4 .MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III MIT RUSSPARTIKELFILTER SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 4 / COM 3 / TIER 3 / EU-STUFE III (ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2009), ABER MIT RUSSPARTIKELFILTER ERFÜLLEN 50 CHF
C3. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE EU-STUFE III SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE DIE NORM EURO 4 / COM 3 / TIER 3 / EU-STUFE III (ODER EINE VERGLEICHBARE NORM) ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME ZWISCHEN 2003 UND 2008 ERFÜLLEN 100 CHF
C2. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE < EU-STUFE III MIT RUSSPARTIKELFILTER SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE EINE NIEDRIGERE NORM (ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2003), ABER MIT RUSSPARTIKELFILTER, ERFÜLLEN 100 CHF
C1. MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE < EU-STUFE III SPEZIELLE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE, WELCHE EINE NIEDRIGERE NORM ALS EURO 4 / COM 3 / EU-STUFE III (EURO 3 / COM 2 / ETC. UND NIEDRIGRER) ERFÜLLEN, ODER ZEITPUNKT DER INBETRIEBNAHME VOR 2003. 200 CHF
FAHRZEUGAUSWEISE VERLOREN/GESTOHLEN/BESCHÄDIGT
  • Pauschal
  100 CHF
Konventionalstrafe
  • FAHRZEUGAUSWEISE NICHT ZURÜCKGEGEBEN
200 CHF

1 Strassenfahrzeug: Pkw, Leicht-Lkw (Van, Minibus), Lkw, Bus / 2 Spezielles Gerät für die Luftfahrt (Leiter, Pushback, Lader, Oleoserver, Gepäckschlepper, usw.) oder die Wartung (Kehrmaschinen, Schneefräsen, usw.)

Kontakt

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den Service per Telefon:

+41 (0) 22 717 80 60

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