Der Genève Aéroport misst der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte der Unternehmen, mit denen er zusammenarbeitet, ständige Bedeutung bei und beabsichtigt, nur mit zuverlässigen Lieferanten zusammenzuarbeiten, die sich zur Einhaltung der Gesetze verpflichten. Diese Verpflichtungen sind nicht nur rechtlich, sondern auch fest in unseren Werten verankert und nicht verhandelbar.

Unternehmen, die einen Vertragsabschluss mit dem Genève Aéroport beabsichtigen, müssen nachweisen, dass sie die Bestimmungen über den Schutz der Arbeitnehmer, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Arbeitsbedingungen und die Anforderungen an ihre soziale und steuerliche Integrität einhalten. Der Genève Aéroport kann jederzeit eine gültige Kopie dieser Zertifikate verlangen und während der gesamten Dauer des mit der Gesellschaft abgeschlossenen Mandats Stichprobenkontrollen durchführen.

Diese Aspekte betreffen sowohl die Lieferanten und deren Subunternehmer als auch unsere Händler und Lizenznehmer.

VORLAGE VON ZERTIFIKATEN

Das Vertragsunternehmen muss für sich selbst und jeden seiner möglichen Subunternehmer, die auf dem Gelände des Genève Aéroport tätig sind, alle gültigen Pflichtzertifikate vorlegen, unabhängig von der Art des Vertrages (Dienstleistung, einschliesslich Studien, Lieferungen oder Arbeiten) und dessen Höhe.

SUBUNTERNEHMER

Unternehmen, die mit dem Genève Aéroport einen Vertrag abschliessen, müssen von Ihren Subunternehmern vertraglich verlangen, dass diese die Regeln einhalten, den gleichen Nachweis über die Einhaltung erbringen und ihre eigenen Subunternehmer verpflichten, dies ebenfalls zu tun. Das Vertragsunternehmen ist für die Erbringung von Fremdleistungen selbst verantwortlich. Subnehmer sind Unternehmen, die die vom Genève Aéroport angeforderte Dienstleistung ganz oder teilweise erbringen.

Es ist die Pflicht des Vertragsunternehmens Genève Aéroport vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung und während der gesamten Dauer des Mandats über jede Intervention eines oder mehrerer Subunternehmer (für die gesamte Subunternehmerkette) vor Ort sowie über alle Änderungen zu informieren. Der Subunternehmer darf die Arbeiten erst nach der Validierung durch den Genève Aéroport und nach Vorlage der dafür erforderlichen Zertifikate durch das Vertragsunternehmen aufnehmen.

Interessenkonflikte

Das Unternehmen verpflichtet sich den Mitarbeitern des Genève Aéroport oder ihren Angehörigen weder direkt noch indirekt Vorteile zu versprechen oder anzubieten, die als illegale oder korrupte Praxis angesehen werden könnten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Genève Aéroport

Die Gesellschaft muss auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Genève Aéroport gelesen haben, die Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen haben, die nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden.

Gesundheit und Sicherheit

Jedes Unternehmen, das eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Bau-, Wartungs-, Reinigungs-, Abriss- oder Betriebsführungsarbeiten erbringt, muss die Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Arbeiten am Flughafen unterzeichnen.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss ebenfalls von diesen Unternehmen unterzeichnet werden, mit Ausnahme von Baumanagementunternehmen.

Darüber hinaus stellt das Genève Aéroport Safety Office seinen Dienstleistern einen Flyer über die Sicherheit auf den Baustellen der Plattform zur Verfügung (Französisch PDF).

Nachhaltige Entwicklung

Die Charta von Genève Aéroport für verantwortungsvolle Einkäufe spezifiziert die Anforderungen und Empfehlungen von Genève Aéroport für seine Handelspartner in Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung. Ihr Ziel ist es, unseren Teams und Handelspartnern einen gemeinsamen Referenzrahmen zu bieten, indem sie in diesen Ansatz des kontinuierlichen Fortschritts einbezogen werden.

Ausländische Unternehmen

Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Um die Liste der Länder zu kennen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen dürfen, ist es notwendig, sich auf das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu beziehen. Dieses Abkommen hat 19 Vertragsparteien, die 47 WTO-Mitglieder vertreten, 32 WTO-Mitglieder/Beobachter (von denen 10 sich derzeit im Beitrittsverfahren befinden).

Zertifizierungen

Ausländische Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet die erforderlichen Zertifikate vorzulegen. Unternehmen, die nachweisen können, dass die vom Genève Aéroport geforderten Dokumente nicht an ihrem Hauptsitz vorhanden sind, können gleichwertige Nachweise vorlegen.

Sie werden gebeten, genau anzugeben, welchen Zertifikaten die vorgelegten Dokumente entsprechen und zusätzlich auf Französisch übersetzte Versionen beizulegen.

Ausländische Unternehmen müssen sich beim kantonalen Amt für Arbeitsaufsicht und Arbeitsbeziehungen „Office Cantonal de l'Inspection et des Relations du Travail“ anmelden und das OCIRT-Zertifikat erhalten.

Entsandte Arbeitnehmer

Unternehmen, die in Genf erwerbstätig sind (auch zu Studien- oder Betreuungszwecken) und die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, sind verpflichtet, ihre entsandten Arbeitnehmer spätestens acht Tage vor Beginn des Einsatzes und jederzeit beim OCIRT anzumelden, wobei die Grenze bei 90 Tagen pro Kalenderjahr und pro Unternehmen liegt. Bei mehr als 90 Tagen muss das Unternehmen eine Genehmigung beim Amt für ausländische Mitarbeiter „Service de la main d'œuvre étrangère (SME)“ des OCIRT beantragen.

Qualifizierte Fachkräfte

Um im Kanton Genf tätig zu sein, müssen die Dienstleister in den aufgelisteten Bereichen nachweisen können, dass sie fachlich qualifizierte Auftragnehmer sind:

  • Architekten
  • Innenarchitekten
  • Landschaftsarchitekten
  • Bauingenieure
  • Kultur- und Vermessungsingenieure
  • Verwandte Berufe
Diese Qualifikation wird beim Kanton Genf erworben.

Zugangsausweise

Das Unternehmen stellt sicher, dass die in seinem Besitz befindlichen Zugangsausweise (CIA) am Ende des Mandats oder wenn sie nicht mehr benötigt werden, zurückgegeben werden.

Ausgeschlossene Unternehmen

Unternehmen (Direkt- oder Subunternehmer), die auf den Listen der ausgeschlossenen Unternehmen (OCIRT und SECO - LTN & LDét) aufgeführt sind, dürfen nicht am Genève Aéroport arbeiten.

Diese Unternehmen wurden aufgrund der Nichteinhaltung von Regeln von den Kontrollstellen bestraft und vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen. Der Genève Aéroport kann daher mit ihnen weder als Unternehmen noch als Subunternehmen zusammenarbeiten.

Diese Unternehmen sind auf zum Teil öffentlichen Listen aufgeführt.

Neue Lieferanten von Genève Aéroport oder Aktualisierung der Kontaktdaten

Sämtliche Dienstleistungsunternehmen, die für Genève Aéroport arbeiten, müssen in der Lieferantendatenbank von Genève Aéroport registriert sein, damit sie für ihre Dienstleistungen bezahlt werden können.
 
Jeder neue Lieferant hat demnach seinem Ansprechpartner bei Genève Aéroport einen Bankbeleg im PDF-Format zu übermitteln, in dem der Name der Bank, der Kontoinhaber, die Kontonummer, die IBAN und die Swift vermerkt sind, sowie folgende Informationen erteilen:
 

  • Firmenname
  • Komplette Anschrift
  • Kontaktperson
  • Telefonnummer (mit internationaler Vorwahl)
  • E-Mail
  • Umsatzsteuernummer (falls anwendbar)
  • Rechnungswährung(en) (Achtung, ein Bankkonto pro Währung)

Generell muss jedes Unternehmen, das im Laufe eines Mandats Änderungen an seinen Kontaktdaten vornimmt, Genève Aéroport darüber informieren.