Ab dem 2. April 2025 müssen Schweizer und EU-Bürger Staatsbürger (einschliesslich Kinder und Kleinkinder), die derzeit kein Visum für Kurzaufenthalte benötigen, für Reisen in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.
Reisende benötigen keine ETA, wenn sie:
- ein britisches Visum besitzen;
- die Erlaubnis haben, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren (einschliesslich des Status als „permanent resident“ oder Pre-Settler im Rahmen des EU-Austrittsprogramms);
- britische oder irische Staatsbürger sind (sie müssen ihre Reiseberechtigung mit ihrem britischen, irischen oder schweizerischen Reisepass nachweisen, der ein entsprechende Bescheinigung enthält,);
- Bürger der Britischen Überseegebiete (BOTC) sind und mit ihrem BOTC-Pass reisen;
- ihren Wohnsitz in Irland haben und ab Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man reisen.
Die ETA kostet
10 £ (ca. 11 CHF / 12 Euro) und ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Passes des Inhabers gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
Reisende können
ab dem 5. März 2025 eine ETA beantragen, die ab dem 2. April 2025 gültig ist. Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen, die meisten Personen erhalten jedoch eine schnellere Entscheidung.
Passagiere, die
im Transit durch das Vereinigte Königreich reisen, müssen ebenfalls eine ETA zu beantragen.
Reisenden wird dringend empfohlen, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des Vereinigten Königreichs zu informieren und ihre Reisen entsprechend zu planen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
ℹ Weitere Informationen finden Sie auf der
Website der britischen Regierung.