Verbotene Gegenstände: Was Ihnen droht, wenn Sie diese einführen oder im Flugzeug mitführen


25.06.2025

Mit dem Beginn der Sommerferien warnt die Kantonspolizei Genf Reisende am internationalen Flughafen Genf: Bestimmte Gegenstände im Gepäck können in der Schweiz illegal sein, selbst wenn sie im Ausland in gutem Glauben gekauft wurden.

Jedes Jahr führen Sicherheitskontrollen am Flughafen zur Beschlagnahmung verschiedener verbotener Gegenstände, darunter:

  • Laserpointer der Klassen 2, 3 und 4

  • Schlagringe, auch in Form von Schlüsselanhängern oder Gadgets

  • Butterflymesser und Springmesser

Laserpointer: Ein oft unterschätzter Verstoß
Laserpointer werden häufig als harmlose Spielereien angesehen, doch leistungsstarke Laserpointer sind in der Schweiz gemäß dem Gesetz über nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verboten. Ihr Besitz ist illegal – auch für den privaten, akademischen oder spielerischen Gebrauch. Werden solche Gegenstände bei Flughafen-Kontrollen entdeckt, erfolgt stets eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Konsequenzen sind ernst: Sie riskieren, Ihren Flug zu verpassen, eine Strafanzeige sowie eine Geldstrafe von über CHF 1000.–.