Die E-Commerce-Produkte werden von Genève Aéroport auf dessen Website unter der folgenden Adresse angeboten: www.gva.ch/eservices-de

Der Kauf von E-Commerce-Produkten setzt die Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website auf der Site www.gva.ch und der vorliegenden allgemeinen Bedingungen voraus.
Genève Aéroport behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen jederzeit vollständig oder teilweise abzuändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
Die allgemeinen Bedingungen bestehen aus den folgenden Kapiteln:

Kapitel I. Gemeinsame Bedingungen 
Kapitel II. Produkt «ResaPark » 
Kapitel III. Produkt « Priority Lane » 
Kapitel IV. Produkt «VIP PACK »
 

Kapitel I.      Gemeinsame Bedingungen

Die nachstehend beschriebenen Regeln sind für alle Produkte anwendbar:

Artikel 1 - Verweigerung des Kaufes

  1. Genève Aéroport behält sich das Recht vor, den Kauf von Produkten, die Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Bedingungen bilden, bei Mitteilung von falschen oder unvollständigen Daten oder im Falle von Ungültigkeit oder Nichtannahme der Bankkarte zu verweigern.

Artikel 2 - Aufhebung oder Annullierung

  1. Genève Aéroport behält sich das Recht vor, die Gültigkeit des gekauften Produktes insbesondere im Falle von betrügerischer, missbräuchlicher oder mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen nicht konformer Verwendung aufzuheben oder zu annullieren.

Artikel 3 - Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Die von ihnen übermittelten Informationen und persönlichen Daten der Benutzer werden von Genève Aéroport in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Genfer Gesetzes über öffentliche Informationen, Zugang zu Dokumenten und Schutz personenbezogener Daten (nachfolgend: « LIPAD ») sowie allen anderen anwendbaren Bestimmungen verarbeitet und gesichert.    
  2. Genève Aéroport verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Nutzer nur für die Zwecke der Statistik, der Nutzung und der Leistung der betreffenden Medienunterstützung, der Überwachung der ordnungsgemässen Einhaltung der allgemeinen Bedingungen, der Übermittlung von Informationen und/oder Werbungsmaterial zur Nutzung aktueller oder zukünftiger Dienste von Genève Aéroport zu verwenden.
  3. Darüber hinaus ist die Weitergabe der oben genannten Daten an Dritte - vorbehaltlich der im LIPAD vorgesehenen Ausnahmen - ausgeschlossen.
  4. Einige personenbezogene Daten werden online erfasst, wenn sich Internetnutzer registrieren, um Zugang zu bestimmten Dienstleistungen von Genève Aéroport zu erhalten. Die Registrierung gibt Genève Aéroport die Möglichkeit, Informationen wie Vorname, Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Mobil- und Faxnummer zu erfassen. Genève Aéroport behält sich das Recht vor, die Daten jeder Person zu erfassen, die eine E-Mail (elektronische Post) an einen Mitarbeiter von Genève Aéroport oder einen Verantwortlichen der Website sendet, um ihm antworten oder ihn über die weitere Bearbeitung seiner Anfrage informieren zu können.
  5. Die von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffene Person kann ihr Recht auf Zugang, Löschung oder jedes sonstige Recht ausüben, indem sie eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: eservices [a t] gva [.] ch.

Artikel 4 - Schutz der Bankdaten

  1. Die Online-Zahlung der E-Commerce-Produkte von Genève Aéroport erfolgt über ein sicheres Zahlungssystem mit einer Bankkarte.
  2. Alle beim Fernzahlungsvorgang gesammelten Informationen werden unverzüglich verschlüsselt und auf dem sicheren Zahlungsserver unseres Zahlungsdienstleistungserbringers registriert.
  3. Die beim Fernzahlungsvorgang gesammelten Informationen werden nur im Rahmen des Kaufs der angebotenen Dienstleistungen verwendet oder weitergeleitet.
  4. Die von Genève Aéroport für die Zahlung angenommenen Bankkarten sind: Visa, MasterCard, American Express. 

Artikel 5 - Haftungsausschluss

  1. Genève Aéroport lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen verursacht wurden, insbesondere im Falle der technischen und informatiktechnischen Nichtverfügbarkeit, im Falle von höherer Gewalt, aus allgemeinen Betriebsgründen und/oder im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Ordnung am Flughafen.
    1. Genève Aéroport lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die durch eine ungeeignete Nutzung der personenbezogenen Daten verursacht wurden, insbesondere im Falle von betrügerischer oder missbräuchlicher Verwendung durch einen nicht berechtigten Dritten.
    2. Genève Aéroport lehnt jede Haftung für Schäden an den Fahrzeugen oder den Diebstahl dieser Fahrzeuge oder eines Teils dieser Fahrzeuge ab; dies gilt ebenfalls für in oder auf den Fahrzeugen hinterlegte Gegenstände.

Artikel 6 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den obenerwähnten angebotenen Dienstleistungen erkennen die Benutzer die ausschliessliche Zuständigkeit der Genfer Gerichte an, unter Vorbehalt des Rekurses an das Bundesgericht; das schweizerische Recht ist anwendbar.

Artikel 7 - Offizielle Version der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

  1. Nur die französische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von « e-Services » ist verbindlich.
 

Kapitel II.     Produkt «ResaPark »  

ResaPark Premium (p1)

Artikel 8 - Tarife

  1. Der Kauf des Produktes ResaPark Premium wird nach dem im Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarif berechnet.
  2. Die Reservierungsgebühren des Produktes ResaPark Premium sind unabhängig von der gewählten Reservierungsperiode direkt mit einer Kreditkarte über das Reservierungssystem zu begleichen.
  3. Die Parkgebühren sind die zum Zeitpunkt des Parkens geltenden Tarife des Parking  P1.

Artikel 9 - Reservierung

  1. Eine Parkplatzreservierung kann zwischen zwölf Monaten und bis zu drei Stunden vor dem gewählten Zeitraum gebucht werden.
  1. Eine Reservierung ist auf ein einziges Automobil begrenzt.
  2. Eine Reservierung ist auf ein Reisedatum begrenzt.
  3. Eine Reservierung darf 90 aufeinander folgende Tage nicht überschreiten.
  4. Die minimale Parkdauer beträgt sechs Stunden hintereinander.

Artikel 10 - Änderung der Reservierung

  1. Eine Änderung der Reservierung ist bis 24.00 Uhr am Tag vor dem geplanten Eintrittstag möglich, wobei darauf hingewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Änderung ein Betrag von 100% der Reservierungsgebühren abgezogen wird.
  2. Nach Ablauf dieser Periode (das heisst, ab dem Tag des vorgesehenen Eintrittsdatums) ist es unmöglich, die Reservierung zu ändern, und es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 11 - Annullierung der Reservierung

  1. Eine Annullierung der Reservierung  ist bis zu Mitternacht vor Einfahrt möglich, wobei präzisiert wird, dass dann eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Reservierungsgebühren direkt auf der verwendeten Bankkarte gutgeschrieben wird.
  2. Nach Ablauf dieser Periode (das heisst, ab dem Tag des vorgesehenen Einfahrtszeitpunkts) ist es unmöglich, die Reservierung zu annullieren, und es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 12 - Nichterscheinen im Parking P1

  1. Die Reservierung ist bis zu 4 Stunden nach dem vorgesehenen Einfahrtszeitpunkt garantiert.
  2. Nach Ablauf dieser Periode wird die Reservierung automatisch annulliert, und es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Artikel 13 - Einfahrt in den Parking P1

  1. Die Ankunftszeit muss mit dem auf Ihrer Reservierung angegebenen Einfahrtszeitpunkt übereinstimmen.
  2. Der Zugang zum reservierten Parkplatz ist ab zwei Stunden vor und bis zu vier Stunden nach der voraussichtlichen Einfahrtszeit kostenlos gewährleistet.
  3. Nach Ablauf dieser Periode wird die Reservierung automatisch annulliert, und es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Artikel 14 - Ausfahrt aus dem Parking P1

  1. Die Abfahrtszeit muss mit dem auf der Reservierung angegebenen Ausfahrtszeitpunkt übereinstimmen.
  2. Die Ausfahrt aus dem Parking P1 ist garantiert, ohne zusätzliche Gebühr:
  • zwischen vier Stunden vor
Und
  • bis zu vier Stunden nach dem vorgesehenen Ausfahrtszeitpunkt.
  1. Bei einer „frühzeitigen” Ausfahrt von mehr als vier Stunden im Voraus wird der Betrag von 20 CHF auf der Kreditkarte als zusätzliche Gebühr belastet.
  2. Bei einer „verspäteten” Ausfahrt von mehr als  vier Stunden wird der Betrag von 20 CHF pro angefangener Einheit von 24 Stunden nach dem vorgesehenen Ausfahrtszeitpunkt auf der verwendeten Bankkarte als zusätzliche Gebühr belastet.
  3. Die oben erwähnten Beträge können an den Kassenautomaten, am Parkhauskontrollzentrum oder direkt an der ResaPark Ausfahrtsschranke bezahlt werden.

ResaPark Economy (p26 & P51)

Artikel 15 - Tarife

  1. Der Kauf des Produktes ResaPark Economy wird nach dem zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarif berechnet.
  2. Die Reservierungsgebühren des Produktes ResaPark Economy sind unabhängig von der gewählten Reservierungsperiode direkt mit einer Kreditkarte über das Reservierungssystem zu begleichen.
  3. Die Parkgebühren sind die zum Zeitpunkt des Parkierens geltenden Tarife des Parking P26.

Artikel 16 - Reservierung

  1. Eine Reservierung kann erstellt werden zwischen:
  • zwölf Monaten
Und
  • Bis zu Mitternacht vor Einfahrt.
  1. Eine Reservierung ist auf ein einziges Automobil begrenzt.
  2. Eine Reservierung ist auf ein einziges Reisedatum begrenzt.
  3. Eine Reservierung muss für mindestens 12 Stunden erstellt werden und darf 90 aufeinander folgende Tage nicht überschreiten.

Artikel 17 - Änderung der Reservierung

  1. Eine Änderung der Reservierung ist bis 24.00 Uhr am Tag vor dem geplanten Eintrittstag möglich, wobei darauf hingewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Änderung ein Betrag von 100% der Reservierungsgebühren abgezogen wird.
  2. Nach Ablauf dieser Periode (das heisst, ab dem Tag des vorgesehenen Eintrittsdatums) ist es unmöglich, die Reservierung zu ändern, und es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 18 - Annullierung der Reservierung

  1. Eine Annullierung der Reservierung  ist bis zu Mitternacht vor Einfahrt möglich, wobei präzisiert wird, dass dann eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Reservierungsgebühren direkt auf der verwendeten Bankkarte gutgeschrieben wird.

Artikel 19 - Nichterscheinen im Parking P26 oder P51

  1. Die Reservierung ist bis zu 4 Stunden nach dem vorgesehenen Einfahrtszeitpunkt garantiert.
  2.  Nach Ablauf dieser Periode wird die Reservierung automatisch annulliert, und es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Artikel 20 - Einfahrt in den Parking P26 oder P51

  1. Die Ankunftszeit muss mit dem auf der Reservierung angegebenen Einfahrtszeitpunkt übereinstimmen 
  2. Der Zugang zum Parkplatz ist garantiert, ohne zusätzliche Gebühr:
  • zwei Stunden vor
Und
  • bis zu vier Stunden nach dem vorgesehenen Einfahrtszeitpunkt.
  1. Nach Ablauf dieser Periode wird die Reservierung automatisch annulliert, und es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Artikel 21 - Ausfahrt au dem parking P26 oder P51

  1. Die Abfahrtszeit muss mit dem auf der Reservierung angegebenen Ausfahrtszeitpunkt übereinstimmen.
  2. Die Ausfahrt aus dem Parking P26 oder P51 ist garantiert, ohne zusätzliche Gebühr:
  • zwischen vier Stunden vor
und
  • bis vier zu Stunden nach dem vorgesehenen Ausfahrtszeitpunkt.
  1. Bei einer „frühzeitigen” Ausfahrt von mehr als vier Stunden im Voraus wird der Betrag von 20 CHF auf der verwendeten Bankkarte als zusätzliche Gebühr belastet.
  2. Bei einer „verspäteten” Ausfahrt von mehr als vier Stunden wird der Betrag von 20 CHF pro angefangener Einheit von 24 Stunden ab dem vorgesehenen Ausfahrtszeitpunkt auf der verwendeten Bankkarte als zusätzliche Gebühr belastet.
  3. Die oben erwähnten Beträge können an den Kassenautomaten, am Parkhauskontrollzentrum oder direkt an der ResaPark Ausfahrtsschranke bezahlt werden.
 

Kapitel III.    Produkt « Priority Lane »

Artikel 22 - Tarife

  1. Der Kauf des Produktes „Priority Lane” wird nach dem zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarif berechnet.

Artikel 23- Reservierung

  1. Eine Reservierung kann erstellt werden zwischen:
  • zwölf Monaten
und
  • bis zu Mitternacht vor Abflug
  1. Ein Benutzer kann für zehn Personen pro Reservierung reservieren.
  2. Eine Reservierung ist auf ein einziges Reisedatum begrenzt.
  3. Der vom Benutzer gewählte und auf der Reservierung angegebene Ankunftszeitpunkt dient nur zur Information. Der Benutzer kann seine Reservierung zu jeder beliebigen Uhrzeit des auf seiner Reservierung angegebenen Tages verwenden.
  4. Ausnahmsweise kann ein Benutzer, der zum zweiten Mal durch die Sicherheitskontrolle gehen muss, seinen Eintritt zur Priority Lane mit einer Wartezeit von 30 Minuten zwischen den 2 Durchgängen noch einmal verwenden. Nach dem zweiten Durchgang ist die Reservierung nicht mehr gültig.

Artikel 24 - Änderung der Reservierung

  1. Eine Änderung der Reservierung  ist bis zu Mitternacht vor Abflug möglich, wobei präzisiert wird, dass dann eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Reservierungsgebühren direkt auf der verwendeten Bankkarte gutgeschrieben wird.
  2. Nach Ablauf dieser Periode (das heisst, ab dem Tag des vorgesehenen Durchlaufszeitpunkts) ist es unmöglich, die Reservierung zu ändern, und es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 25 - Annullierung der Reservierung

  1. Eine Annullierung der Reservierung  ist bis zu Mitternacht vor Abflug möglich, wobei präzisiert wird, dass dann eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Reservierungsgebühren direkt auf der verwendeten Bankkarte gutgeschrieben wird.
 

Kapitel IV.    Produkt "VIP Pack"

Artikel 26 -Tarife

  1. Der Kauf des Produktes „Lounge” wird nach dem zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarif berechnet.

Artikel 27 - Reservierung

  1. Eine Reservierung kann erstellt werden zwischen 12 Monaten Und Bis zu Mitternacht vor Abflug
  2. Ein Benutzer kann für zehn Personen pro Reservierung kaufen. 
  3. Eine Reservierung ist auf ein einziges Reisedatum begrenzt. 
  4. Der vom Benutzer gewählte und auf der Reservierung angegebene Eingangszeitpunkt dient nur zur Information. Der Benutzer kann seine Reservierung zu jeder beliebigen Uhrzeit des auf seiner Reservierung angegebenen Tages verwenden.
  5. Die Reservierung der Lounge berechtigt zu einem einmaligen Eintritt. Verlässt der Benutzer die Lounge, so ist nur das in der Lounge anwesende Personal berechtigt, dem Benutzer einen neuen Zugang zu gewähren.

Artikel 28 - Änderung der Reservierung

  1. Eine Änderung der Reservierung ist bis 24.00 Uhr am Tag vor dem geplanten Eintrittstag möglich, wobei darauf hingewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Änderung ein Betrag von 100% der Reservierungsgebühren abgezogen wird.
  2. Nach Ablauf dieser Periode (das heisst, ab dem Tag des vorgesehenen Eintrittsdatums) ist es unmöglich, die Reservierung zu ändern, und es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 29 - Annullierung der Reservierung

  1. Eine Annullierung der Reservierung  ist bis zu Mitternacht vor Abflug möglich, wobei präzisiert wird, dass dann eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Reservierungsgebühren direkt auf der verwendeten Bankkarte gutgeschrieben wird.

Artikel 30 - Pflichten des Benutzers

  1. Der Benutzer hat dem Betreiber der Lounge alle Informationen zu erteilen und alle Dokumente vorzulegen, die dieser für die Ausführung seiner Aufgabe als notwendig erachtet. Diese Informationen betreffen insbesondere die Namen und Vornamen der Reisenden, die Luftfahrtgesellschaft sowie die Flugnummer beim Abflug oder bei der Ankunft.
  2. Der Benutzer untersteht allen mit den Luftbeförderungen verbundenen üblichen Rechten sowie den Pflichten, Reglementen und Gesetzen des Beförderers, von Genève Aéroport und der von der Reise betroffenen Länder. Dies gilt insbesondere für die Bedingungen betreffend den Zolldurchgang und die Reisedokumente.
 

Artikel 31 - Vorbehalt der Zugangsberechtigung zur Lounge

  1. Genève Aéroport ermächtigt den Betreiber der Lounge, seine Dienstleistungen den Benutzern ganz oder teilweise zu verweigern:

    a) in angetrunkenem Zustand,

    b) deren Verhalten anderen Benutzern oder dem Personal gegenüber oder deren Erscheinung für die Anwesenden in der Lounge störend sein kann,

    c) die mit einer Anzahl von Personen erscheinen, die höher ist als in der Reservierung angegeben,

    d) bei Überbelegung der Lounge.