Checkliste für die wichtigsten Schritte vor einer Reise ins Ausland.
Im Allgemeinen gilt für aufgegebenes Gepäck:
Wenn Sie wissen wollen, wieviel Sie für Übergewicht beim Gepäck bezahlen müssen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Im Allgemeinen darf das Kabinengepäck in Übereinstimmung mit den geltenden IATA-Normen folgende Abmessungen nicht überschreiten: 56 cm x 45 cm x 25 cm. Pro Passagier ist ein einziges Gepäckstück (max. 10 kg) zulässig. Diese Bestimmungen können bei einzelnen Fluggesellschaften abweichen.
Wegwerfrasierer und elektrische Rasierapparate dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.
Ja, Sie dürfen einen Haarglätter im Handgepäck mitführen.
Sie dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen, sofern diese 100 ml pro Produkt nicht überschreiten und alle Fläschchen zusammen in einem durchsichtigen und wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel Platz finden (z.B. Tiefkühlbeutel).
Ja, Sie dürfen Ihr Insulin und Ihre Insulinspritze im Handgepäck mitführen.
You can bring your medical certificate or simply tell the officer when you go through security.
Ja, Sie können solche Snacks mit an Bord nehmen.
Für ein Baby können Sie die für die Dauer der Reise benötigte Menge an Nahrung – auch in flüssiger Form – mit an Bord nehmen.
Die Check-in-Formalitäten können bei manchen Fluggesellschaften bis zu 24 Stunden vor dem Abflug erledigt werden.
Konsultieren Sie bitte die Liste der Fluggesellschaften; die verschiedenen Check-in-Möglichkeiten sind für jede einzelne Gesellschaft aufgeführt: www.gva.ch/airlines
Ja, ein Check-in im französischen Sektor ist für manche internationale Flüge (nicht Frankreich-Flüge) möglich, aber ausschliesslich für solche von Aeroflot, Air Europa, Alitalia, Etihad, KLM, Luxair, Tunisair und Twinjet nach telefonischer Anmeldung (Telefon am Check-in-Schalter verfügbar).
Leider gibt es keinen solchen Service am Genève Aéroport.
Sie können keine Tasche für den Transport Ihres Fahrrads verwenden. Am Check-in-Schalter Nr. 90 von Swissport können Kartonboxen zum Preis von CHF 20.-/Stück gekauft werden, um Fahrräder zu verpacken.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen über den Transport von Fahrrädern (Bedingungen, Verpackung usw.) direkt an die betreffende Fluggesellschaft: www.gva.ch/airlines
Es gibt unterschiedliche Bedingungen je nach Fluggesellschaft. Bitte kontaktieren Sie für Fragen in Zusammenhang mit Sondergepäck oder Tiertransporten direkt die betreffende Fluggesellschaft: www.gva.ch/airlines.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem der zahlreichen Spediteure am Flughafen auf. Dieser kann Sie detailliert über die Preise und die Bedingungen für den Versand Ihres Pakets per Flugzeug informieren:
> Spediteure Genf
Die Liste der Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz sowie weitere Informationen sind auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügbar.
Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar.
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Damit das Fliegen nicht Zitterpartie wird, bieten wir eine Schulung zur Flugangst an. Die Flugangst ist viel weiter verbreitet als man annimmt. Wenn man Angst hat, sind statistische Daten und logische Überlegungen keine befriedigende Antwort, auch wenn die Angst nur gelegentlich hochkommt.
Diese Schulung wird in Genf von Frau Fabienne Regard in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Genève Aéroport, Swiss International Airlines und SkyGuide angeboten.
Nächste Schulungsdaten, Kontakt- und andere Informationen (französisch/englisch) auf www.volersanspeur.com.