Ich bin ein Passagier, der sich in einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten hat. Kann ich in die Schweiz einreisen?
Wenn Sie aus einem Staat oder einem Gebiet mit hohem Infektionsrisiko zurückkehren, gelten seit dem 8. Februar 2021 folgende Vorschriften
- Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
- einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug überprüft.
- Unterziehen Sie sich für zehn Tage der Quarantäne. Sie können diese Quarantäne vorzeitig beenden, indem Sie der zuständigen kantonalen Behörde nach sieben Tagen das negative Ergebnis eines auf eigene Kosten durchgeführten Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR) vorlegen. Bis zum zehnten Tag müssen Sie jedoch ausserhalb Ihrer Unterkunft oder Ihres Wohnortes einen Mundschutz tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Bei der Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den zuständigen Gesundheitsbehörden des Wohn- oder Aufenthaltskantons melden. In Genf erfolgt die Meldung an den kantonalen medizinischen Dienst über ein elektronisches Formular.
Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.
Personen auf der Durchreise, d.h. Personen, die nur in die Schweiz einreisen, um diese mit der Absicht und Möglichkeit der direkten Weiterreise in ein anderes Land zu durchreisen, unterliegen nicht der Quarantäne. Bitte prüfen Sie jedoch die Einschränkungen für Ihr Zielland.
Ich bin ein Passagier, der sich in einem Staat oder Gebiet aufgehalten hat, von dem KEIN hohes Infektionsrisiko ausgeht, kann ich in die Schweiz einreisen?
Ab dem 8. Februar 2021 müssen Sie, wenn Sie aus einem Staat oder Gebiet zurückkehren, in dem KEIN hohes Infektionsrisiko besteht, folgende Punkte beachten:
- Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
- Weisen Sie einen negativen PCR-Test vor, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.
Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.
Vous n’êtes pas soumis à quarantaine.
Welche Passagiere, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen?
Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die:
- nur in die Schweiz einreisen, um das Land zu durchreisen mit der Möglichkeit, ihre Reise in ein anderes Land fortzusetzen: In diesem Fall sind sie Transitreisende.
- sich weniger als 24 Stunden als Transitpassagier in einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben.
- sich aus einem zwingenden Grund auf einer Geschäftsreise befinden und deren Reise nicht verschoben werden kann.
- aus wichtigen medizinischen Gründen reisen und deren Reise nicht verschoben werden kann.
- die den Nachweis erbringen können, dass sie in den letzten drei Monaten vor der Einreise in die Schweiz bereits an SARS-CoV-2 erkrankt waren und als geheilt gelten.
Weitere Informationen zu Ausnahmen.
Ich bin ein Passagier, der auf Durchreise in einem Gebiet mit hohem Infektionsrisiko war. Kann ich in die Schweiz einreisen?
Ja, auch wenn Sie als Passagier einen Staat oder ein Gebiet auf der Liste der Risikogebiete durchreist haben, können Sie ohne obligatorische Quarantäne in die Schweiz einreisen, da das Abreiseland berücksichtigt wird.
Darüber hinaus sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden als Transitpassagier in einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben, von der Quarantäne befreit.
Ab dem 8. Februar 2021 müssen Sie, wenn Ihr Abreiseland ein Staat oder eine Zone ohne hohes Infektionsrisiko ist:
- vor der Einreise in die Schweiz Ihre Angaben auf dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten eintragen.
- einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.
Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.
Lässt mich der Zoll am Genève Aéroport bei meiner Ankunft in die Schweiz einreisen?
Seit dem 31. Augustm 2020 können Passagiere auf Flügen aus einem Risikoland nicht mehr über ein anderes Land in die Schweiz einreisen. Es ist der Abflughafen und nicht mehr der Transitflughafen, der jetzt berücksichtigt wird. Umgekehrt können Passagiere von Flügen aus einem Drittland, das nicht als gefährdet gilt, auch dann in die Schweiz einreisen, wenn sie auf dem Flughafen eines gefährdeten Landes eine Zwischenlandung gemacht haben, sofern sie die internationale Transitzone dieses Flughafens nicht verlassen haben. Weitere Informationen (Coronavirus: Schweiz passt Praxis bei Einreisebestimmungen für Transit-Flugreisen an).
Auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einreiseverweigerung, zum freien Personenverkehr und zur Aussetzung der Visaerteilung.
Für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Schweizer bleibt die Einreise in die Schweiz weiterhin gewissen strengen Beschränkungen unterworfen. Erkundigen Sie sich über die Einreisebeschränkungen für Personen aus sämtlichen Ländern, mit Ausnahme von Liechtenstein.
Seit dem 15. Juni 2020 wurden die Einreisebeschränkungen, wie für sämtliche Schengen-Staaten galten, aufgehoben.
Die Einreisebeschränkungen für 14 Drittländer sowie für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die nicht zum Schengen-Raum gehören, werden seit dem 20. Juli 2020 aufgehoben.