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      Sämtliche News und Pressemitteilungen von Genève Aéroport, nach Jahren klassiert.

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  • Abflug und PCR-Test

    Kann ich bei Genève Aéroport einen PCR- oder Antigentest durchführen?

    Ja, der Flughafen Genf verfügt über ein Screening-Center. Es ist 7/7 geöffnet und empfängt nach Vereinbarung.

    • Mehr Informationen über das COVID-19-Testzentrum am Flughafen

    Ich möchte nach Frankreich einreisen, muss ich einen PCR-Test vorlegen?

    Reisende ab 11 Jahren, die mit dem Flugzeug aus einem Land der Europäischen Union nach Frankreich einreisen wollen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Am Flughafen Genf wird der PCR-Test vor dem Abflug kontrolliert, egal ob sie über den französischen Sektor oder die internationale Seite einreisen.

    • Mehr Informationen über das COVID-19-Testzentrum am Flughafen

    Es wird dringend empfohlen, sich nach der Ankunft in Frankreich für 7 Tage zu isolieren und nach Ablauf dieser 7 Tage einen zweiten virologischen Screening-Test (RT-PCR) durchführen zu lassen.
    Je nach Herkunftsland können bei der Einreise nach Frankreich bestimmte Dokumente (Ehrenerklärung, Bescheinigung über Auslandsreisen usw.) verlangt werden.

    Informieren Sie sich über die in Frankreich geltenden Vorschriften.

    Woher weiss ich, ob ein Test erforderlich ist, um mein Reiseziel zu erreichen?

    Einige Länder und Fluggesellschaften verlangen einen negativen PCR-Test von weniger als 72 Stunden, und manchmal, wie die Niederlande ab dem 23. Januar 2021, beantragen sie auch einen Antigentest, der kurz vor dem Flug durchgeführt worden ist.

    • Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft.
    • Mehr Informationen über das COVID-19-Testzentrum am Flughafen

    Wo kann ich Informationen zu den mit meinem Reiseziel verbundenen Gefahren oder Einschränkungen finden?

    Die Liste der Länder, die Einschränkungen in Bezug auf Flüge und Nationalitäten der Fluggäste verkünden, wird täglich geändert. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob Ihr gebuchter Flug beibehalten wird.
    Die Einreisebestimmungen können sich sehr schnell ändern. Konsultieren Sie für Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder und mögliche Einschränkungen, die momentan in Kraft sind:

    • die offizielle Website der Europäischen Union für die europäischen Länder
    • die Website der Botschaft oder des Konsulats Ihres Bestimmungslandes

    Das Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen erstellt eine Liste der empfohlenen Websites, die vor einer Reise zu konsultieren sind.

    Auf der Website www.traveldoc.aero finden Sie ausserdem Informationen über aktuelle Reisebestimmungen und -einschränkungen der jeweiligen Abflugs- und Ankunftsflughäfen.

  • Rückkehr aus Risikoländern und Quarantäne: Ich wohne/bleibe in der Schweiz

    Ich bin ein Passagier, der sich in einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten hat. Kann ich in die Schweiz einreisen?

    Wenn Sie aus einem Staat oder einem Gebiet mit hohem Infektionsrisiko zurückkehren, gelten seit dem 8. Februar 2021 folgende Vorschriften

    • Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
    • einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug überprüft.
    • Unterziehen Sie sich für zehn Tage der Quarantäne. Sie können diese Quarantäne vorzeitig beenden, indem Sie der zuständigen kantonalen Behörde nach sieben Tagen das negative Ergebnis eines auf eigene Kosten durchgeführten Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR) vorlegen. Bis zum zehnten Tag müssen Sie jedoch ausserhalb Ihrer Unterkunft oder Ihres Wohnortes einen Mundschutz tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

    Bei der Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den zuständigen Gesundheitsbehörden des Wohn- oder Aufenthaltskantons melden. In Genf erfolgt die Meldung an den kantonalen medizinischen Dienst über ein elektronisches Formular.

    Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.

    Personen auf der Durchreise, d.h. Personen, die nur in die Schweiz einreisen, um diese mit der Absicht und Möglichkeit der direkten Weiterreise in ein anderes Land zu durchreisen, unterliegen nicht der Quarantäne. Bitte prüfen Sie jedoch die Einschränkungen für Ihr Zielland.

    Ich bin ein Passagier, der sich in einem Staat oder Gebiet aufgehalten hat, von dem KEIN hohes Infektionsrisiko ausgeht, kann ich in die Schweiz einreisen?

    Ab dem 8. Februar 2021 müssen Sie, wenn Sie aus einem Staat oder Gebiet zurückkehren, in dem KEIN hohes Infektionsrisiko besteht, folgende Punkte beachten:

    • Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
    • Weisen Sie einen negativen PCR-Test vor, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.

    Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.

    Vous n’êtes pas soumis à quarantaine.

    Welche Passagiere, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen?

    Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die:

    • nur in die Schweiz einreisen, um das Land zu durchreisen mit der Möglichkeit, ihre Reise in ein anderes Land fortzusetzen: In diesem Fall sind sie Transitreisende.
    • sich weniger als 24 Stunden als Transitpassagier in einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben.
    • sich aus einem zwingenden Grund auf einer Geschäftsreise befinden und deren Reise nicht verschoben werden kann.
    • aus wichtigen medizinischen Gründen reisen und deren Reise nicht verschoben werden kann.
    • die den Nachweis erbringen können, dass sie in den letzten drei Monaten vor der Einreise in die Schweiz bereits an SARS-CoV-2 erkrankt waren und als geheilt gelten.

    Weitere Informationen zu Ausnahmen.

    Ich bin ein Passagier, der auf Durchreise in einem Gebiet mit hohem Infektionsrisiko war. Kann ich in die Schweiz einreisen?

    Ja, auch wenn Sie als Passagier einen Staat oder ein Gebiet auf der Liste der Risikogebiete durchreist haben, können Sie ohne obligatorische Quarantäne in die Schweiz einreisen, da das Abreiseland berücksichtigt wird.
    Darüber hinaus sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden als Transitpassagier in einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben, von der Quarantäne befreit.

    Ab dem 8. Februar 2021 müssen Sie, wenn Ihr Abreiseland ein Staat oder eine Zone ohne hohes Infektionsrisiko ist:

    • vor der Einreise in die Schweiz Ihre Angaben auf dem elektronischen Meldeformular für Personendaten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten eintragen.
    • einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.

    Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.

    Lässt mich der Zoll am Genève Aéroport bei meiner Ankunft in die Schweiz einreisen?
     
    Seit dem 31. Augustm 2020 können Passagiere auf Flügen aus einem Risikoland nicht mehr über ein anderes Land in die Schweiz einreisen. Es ist der Abflughafen und nicht mehr der Transitflughafen, der jetzt berücksichtigt wird. Umgekehrt können Passagiere von Flügen aus einem Drittland, das nicht als gefährdet gilt, auch dann in die Schweiz einreisen, wenn sie auf dem Flughafen eines gefährdeten Landes eine Zwischenlandung gemacht haben, sofern sie die internationale Transitzone dieses Flughafens nicht verlassen haben. Weitere Informationen (Coronavirus: Schweiz passt Praxis bei Einreisebestimmungen für Transit-Flugreisen an).

    Auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einreiseverweigerung, zum freien Personenverkehr und zur Aussetzung der Visaerteilung.

    Für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Schweizer bleibt die Einreise in die Schweiz weiterhin gewissen strengen Beschränkungen unterworfen. Erkundigen Sie sich über die Einreisebeschränkungen für Personen aus sämtlichen Ländern, mit Ausnahme von Liechtenstein.

    Seit dem 15. Juni 2020 wurden die Einreisebeschränkungen, wie für sämtliche Schengen-Staaten galten, aufgehoben.

    Die Einreisebeschränkungen für 14 Drittländer sowie für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die nicht zum Schengen-Raum gehören, werden seit dem 20. Juli 2020 aufgehoben.

  • Rückkehr aus Hochrisikoländern und Quarantäne: Ich wohne/bleibe in Frankreich

    Ich bin ein Passagier, der aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko zurückkehrt. Kann ich durch den Sektor Frankreich/International reisen um zu meinem Wohnsitz in Frankreich zu gelangen?

    Um in die Schweiz einzureisen, müssen Sie folgende Punkte beachten:

    • Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz über das elektronische Meldeformular für persönliche Daten oder auf den vom BAG bereitgestellten Kontaktkarten an.
    • Weisen Sie einen negativen PCR-Test vor, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.

    Zweitens: Um nach Frankreich zu reisen, müssen Sie sich über die in Frankreich geltenden Formalitäten informieren.

    Ich komme aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko und möchte vor der Abreise nach Frankreich ein Auto in Genf mieten, ist das möglich?

    Ja, es ist möglich, mit dem Flugzeug aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko anzureisen und in Genf ein Auto zu mieten, bevor man sofort nach Europa aufbricht. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Passagiere im Transit. Es ist auch möglich, ein Auto im Sektor Frankreich zu mieten, wenn Sie aus Frankreich anreisen.

    Um nach Frankreich zu reisen, müssen Sie herausfinden, welche Formalitäten und Gesundheitsmaßnahmen für Sie gelten.
    Reisende ab 11 Jahren, die mit dem Flugzeug aus einem Land des europäischen Raums nach Frankreich einreisen wollen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde.
    Je nach Herkunftsland können bei der Einreise in das französische Staatsgebiet bestimmte Dokumente (Ehrenerklärung, internationale Reisebescheinigung usw.) verlangt werden.

    Informieren Sie sich über die geltenden Formalitäten

  • Rückreise aus Risikoländern und Quarantäne: Ich bin auf der Durchreise durch die Schweiz

    Ich komme aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko. Kann ich in die Schweiz einreisen, um ein anderes Land zu erreichen?

    Passagiere, die in die Schweiz einreisen, um sie nur zu durchreisen mit der Möglichkeit, ihre Reise in ein anderes Land fortzusetzen, sind Transitpassagiere. Transitreisende sind von der Quarantäne ausgenommen. Bitte prüfen Sie jedoch die Einschränkungen für Ihr Zielland.

    Ab dem 8. Februar 2021 müssen Sie folgende Punkte beachten, um in die Schweiz einzureisen:

    • Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für persönliche Daten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
    • Weisen Sie einen negativen PCR-Test vor, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.

    Ich komme aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko und möchte vor meiner Abreise nach Europa ein Auto in Genf mieten, ist das möglich?

    Ja, es ist möglich, mit dem Flugzeug aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko anzureisen, in Genf ein Auto zu mieten und sofort nach Europa zu reisen. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Passagiere im Transit. Bitte prüfen Sie die Einschränkungen für Ihr Zielland.

    Sollten Sie in die Schweiz einreisen, gelten seit dem 8. Februar 2021 folgende Einreisebedingungen:

    • Melden Sie sich vor der Einreise in die Schweiz mit dem elektronischen Meldeformular für persönliche Daten oder auf den vom BAG zur Verfügung gestellten Kontaktkarten an.
    • Weisen Sie einen negativen PCR-Test vor, der weniger als 72 Stunden alt ist. Der Test wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug kontrolliert.

  • Informationen über Flüge und Reiseziele

    Wie erfahre ich, ob mein Flug nach oder von Genf aus beibehalten oder storniert ist?

    Die Fluggäste werden gebeten, sich mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um den Status ihres Fluges zu überprüfen oder Fragen zu ihrer Reservierung zu stellen. Die täglichen Seiten zu Ankunft / Abflug und die App GVApp informieren sie ebenfalls über den Status ihres Fluges.

    Wo kann ich Informationen zu den mit meinem Reiseziel verbundenen Gefahren oder Einschränkungen finden?

    Die Liste der Länder, die Einschränkungen in Bezug auf Flüge und Nationalitäten der Fluggäste verkünden, wird täglich geändert. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob Ihr gebuchter Flug beibehalten wird.
    Die Einreisebestimmungen können sich sehr schnell ändern. Konsultieren Sie für Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder und mögliche Einschränkungen, die momentan in Kraft sind:

    • die offizielle Website der Europäischen Union für die europäischen Länder
    • die Website der Botschaft oder des Konsulats Ihres Bestimmungslandes

    Das Schweizer Bundesamt für Gesundheitswesen erstellt eine Liste der empfohlenen Websites, die vor einer Reise zu konsultieren sind.

    Auf der Website www.traveldoc.aero finden Sie ausserdem Informationen über aktuelle Reisebestimmungen und -einschränkungen der jeweiligen Abflugs- und Ankunftsflughäfen.

    Haben die Fluggesellschaften spezifische Hygienemassnahmen getroffen? Ist das Tragen der Maske obligatorisch?

    Auf Beschluss des Bundesrates ist das Tragen der Maske ab 15. August 2020 in Flügen ab und nach der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme, die bereits seit einiger Zeit von mehreren Fluggesellschaften angewandt wird, betrifft alle Linien- und Charterflüge.
    Für die von einigen Fluggesellschaften gegebenenfalls getroffenen zusätzlichen Massnahmen ist es Sache des Passagiers, sich im Vorfeld über die Modalitäten seiner Reise zu informieren (Temperaturnahme vor dem Einchecken, Erklärung über ein Nichtvorliegen von Symptomen, eventuelles Quarantäneverfahren bei der Ankunft usw.).
    Bitte erkundigen Sie sich aus diesem Grund vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Wie lange im Voraus muss ich am Flughafen sein, um meinen Flug anzutreten?

    Nach der derzeitigen Lage und aufgrund des noch geringen Passagieraufkommens am Genève Aéroport gibt es keine Schwierigkeiten, die Formalitäten vor dem Einchecken zu erledigen, einschliesslich der Zollformalitäten. Es ist nicht wünschenswert, dass Sie mehr als zwei Stunden vor dem Abflug eintreffen.

    Kann ich mein Gepäck im Voraus aufgeben?

    Bis auf weiteres ist es nicht möglich, sein Gepäck wie im Normalbetrieb 24 Stunden im Voraus aufzugeben. Es wird empfohlen, sich online oder, falls dies nicht möglich ist, zwei Stunden vor dem Flug bei Öffnung der Schalter einzuchecken.

    Welche Reiseziele sind von Genf aus möglich und mit welchen Fluggesellschaften?

    Um Ihnen die Suche nach Informationen zu erleichtern, konsultieren Sie bitte die Seite www.gva.ch/reprise die Sie über aktuelle Flugziele ab Genève Aéroport informiert.

  • Massnahmen an Genève Aéroport

    Welche Massnahmen hat Genève Aéroport gegen das Coronavirus / COVID-19 getroffen?

    Auf Antrag des Bundesamts für Gesundheitswesen (BAG) hat Genève Aéroport einen detaillierten Schutzplan ausgearbeitet, um die Gesundheitssicherheit seiner Mitarbeiter, Passagiere und Besucher zu gewährleisten. Er stützt sich auf die epidemiologischen und gesundheitspolitischen Richtlinien des Bundesrates sowie auf die luftfahrtspezifischen Empfehlungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist verantwortlich für die korrekte Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
    Individuelle Verantwortung, Handhygiene, Tragen von Masken und die weitestgehende Wahrung der sozialen Distanz bleiben angesichts der Entwicklung der Pandemie die Schlüsselwörter.

    • Soziale Distanz und das Tragen von Masken
      Seit Dienstag, den 28. Juli 2020 besteht am Genève Aéroport Maskenpflicht. Sämtliche der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche sind betroffen (Flughafengelände, Aufzüge, Geschäfte, Restaurants, usw.). Diese Massnahme folgt auf Beschluss des Genfer Staatsrates (24.07.2020), das Tragen von Masken in sämtlichen Geschäften und die Desinfektion der Hände für alle Personen vorzuschreiben, die eine der Öffentlichkeit zugängliche Anlage oder Einrichtung betreten.
      Die Flughafenmitarbeiter werden mit Masken, Handschuhen und in einigen Fällen mit Brillen ausgestattet, wenn dies unerlässlich ist. Dank neuer Verfahren soll der Kontakt mit den Passagieren höchstmöglich eingeschränkt werden. Um die notwendige soziale Distanz in den Wartebereichen einzuhalten, bleibt noch jeder zweite Sitzplatz unbesetzt. Aufkleber und Bodenmarkierungen weisen auf die maximalen Kapazitäten der Aufzüge und bestimmter Orte hin. Die Busse, die die Reisenden auf dem Rollfeld befördern, verkehren auch während der Stosszeiten mit begrenzter Kapazität. Zum Schutz von Mitarbeitern und Passagieren sind die Schalter mit Plexiglas ausgestattet, insbesondere in folgenden Bereichen: Check-in, Visitors Centre, Sicherheitskontrolle, Empfang, GVAssistance-Empfang.
    • Fluss und Verkehr im Terminal
      Bodenmarkierungen mit Hilfe von Aufklebern und Pollern in den Warteschlangen erinnern an die soziale Distanz. Pfeile am Boden zeigen genau die Richtung des Personenverkehrs an, um sich kreuzende Verkehrsströme so weit wie möglich zu vermeiden. Plakate und Lautsprecherbotschaften erinnern die Passagiere an die zu beachtenden Hinweise zur Gesundheitssicherheit. Das Personal von Genève Aéroport und die Partner des Standorts sorgen dafür, dass die Gesundheitsvorschriften eingehalten werden.
    • Handhygiene und verstärkte Reinigung
      Die Passagiere haben ihrerseits an zentralen Stellen (Haupteingänge des Terminals, Sicherheitskontrollen, Flugsteige usw.) Zugang zu Desinfektionsmittelspendern. Um die Gefahr einer Ausbreitung zu verhindern, desinfiziert ein professioneller Reinigungsdienst mehrmals täglich Treppengeländer, Türgriffe und Aufzugsknöpfe, Schalter, Wasserhähne, Rezeptionen, Behälter für Gegenstände an der Sicherheitskontrolle und Schalter.
      Die Einhaltung der von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Massnahmen hängt sehr stark von der individuellen Verantwortung jedes Einzelnen ab. Die Einhaltung des Schutzplans beruht auch auf einem umfangreichen Informationssystem. Plakate, Mitteilungen und Flugblätter des BAG werden regelmässig im Flughafenbereich verteilt, damit jeder Zugang zu den neuesten Informationen hat. Die Bildschirme im Check-in-Bereich erinnern an die zu beachtenden Hygiene- und Schutzmassnahmen. Jeder hat vor Reiseantritt die GVApp, Twitter oder die häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der Website gva.ch zu konsultieren, da sich die Situation von Tag zu Tag ändert.

    Gibt es Änderungen beim Passagierfluss und muss bei Abflug von Genève Aéroport ein neuer Weg genommen werden?

    Ab dem 1. Dezember 2020 werden im französischen Sektor keine Passagiere mehr abgefertigt. Diese von der “Commission mixte franco-suisse” getroffene temporäre Massnahme betrifft alle Flüge mit französischen Zielorten, die bis auf weiteres auf der Schweizer Seite des Flughafens abgefertigt werden. Gepäckregistrierung, Sicherheitskontrolle und Boarding werden ebenso auf der Hauptseite des Flughafens vorgenommen. Die Fluggäste von Genève Aéroport finden entsprechende Informationen auf den Infoscreens und auf Anzeigen.
     
    Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

    Sind die Geschäfte und Restaurants von Genève Aéroport geöffnet?

    Seit dem 2. November 2020 sind die Geschäfte geschlossen, ausgenommen Apotheken, Banken, Wechselgeschäfte, Mahlzeiten und Getränke zum Mitnehmen sowie Duty Free zum Mitnehmen. Die Lage könnte sich jedoch jederzeit ändern.
    Die Einzelheiten der Wiedereröffnungen und Öffnungszeiten werden auf einer speziellen Kapitel Shops & Restaurants auf unserer Website.

  • Warnhinweis

    Die nachstehenden Auskünfte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Angesichts der sich schnell verändernden Situation haftet Genève Aéroport nicht für die falsche Verbreitung von Informationen oder für Verzögerungen bei deren Aktualisierung. Wir bitten um Ihr Verständnis

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