Ich wohne in der Schweiz
Ich folge den aktuellen Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Wenn die Person, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko zurückkehrt (siehe Liste des BAG), in der Schweiz wohnt/sich aufhält, muss sie sich sofort für 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Innerhalb von 48 Stunden muss sie ihre Ankunft den zuständigen Gesundheitsbehörden des Kantons, in der sie wohnt, bzw. in der sie sich als Reisender aufhalten wird, melden.
In Genf wird die Meldung über ein elektronisches Formular beim Kantonsarztamt gemacht. Ein oder zwei Tage später erhält die betroffene Person per E-Mail Empfehlungen und Erklärungen. Sie erhält auch einen offiziellen Quarantänebescheid.
Personen, die sich als Transitreisende weniger als 24 Stunden in einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben, unterliegen bei der Ankunft in der Schweiz nicht der Quarantäne.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte auch die einschlägigen FAQs.
Ich wohne in Frankreich
Transitpassagiere unterliegen nicht der Quarantäne. Eine Person, die aus einem Gebiet zurückkehrt, das ein Infektionsrisiko birgt, kann daher Genève Aéroport, auf internationaler oder französischer Seite ohne besondere Kontrolle passieren, um ihren Wohnort in Frankreich zu erreichen.
Ich folge den aktuellen Anweisungen der Website France Diplomatie.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte auch die einschlägigen FAQs