Ich wohne in der Schweiz
Ich folge den aktuellen Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Seit dem 8. Februar 2021 müssen Sie, wenn Sie mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen möchten, folgende Punkte beachten:
- Tragen Sie Ihre Daten über ein elektronisches Formular oder auf den an Bord verteilten Kontaktkarten ein, bevor Sie das Gebiet betreten.
- Legen Sie negativen PCR-Test vor, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise in die Schweiz durchgeführt wurde. Wenn die Reise länger dauert oder das Ergebnis des PCR-Tests nicht schnell genug zur Verfügung steht, ist es möglich, das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorzulegen, der weniger als 24 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde. Es muss jedoch möglich sein, das negative Ergebnis eines PCR-Tests, der weniger als 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, im Falle einer zweiten Kontrolle an der Schweizer Grenze vorzulegen. Wenn dies nicht möglich ist, muss sofort eine Prüfung auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Wenn Sie aus einem Staat oder einer Zone mit hohem Infektionsrisiko zurückkehren, müssen Sie ebenfalls für zehn Tage unter Quarantäne gestellt werden. Es ist möglich, diese Quarantäne unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zu beenden.
Bei der Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den zuständigen Gesundheitsbehörden des Wohn- oder Aufenthaltskantons melden. In Genf erfolgt die Meldung an den kantonsärztlichen Dienst über ein Formular, das im Internet auszufüllen ist.
Wenn Sie aus einem Staat oder einer Zone zurückkehren, in dem/der kein hohes Infektionsrisiko besteht, unterliegen Sie nicht der Quarantänepflicht.
Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz und vor dem Einsteigen in ein Flugzeug keinen PCR-Negativtest nachweisen.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte auch die einschlägigen FAQs.
Ich wohne in Frankreich
Reisende ab 11 Jahren, die mit dem Flugzeug aus einem Land der Europäischen Union nach Frankreich einreisen wollen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Am Flughafen Genf wird der PCR-Test vor dem Abflug kontrolliert, egal ob sie über den französischen Sektor oder die internationale Seite einreisen.
Es wird dringend empfohlen, sich nach der Ankunft in Frankreich für 7 Tage zu isolieren und nach Ablauf dieser 7 Tage einen zweiten virologischen Screening-Test (RT-PCR) durchführen zu lassen.
Je nach Herkunftsland können bei der Einreise nach Frankreich bestimmte Dokumente (Ehrenerklärung, Bescheinigung über Auslandsreisen usw.) verlangt werden.
Informieren Sie sich über die in Frankreich geltenden Vorschriften
Transitpassagiere unterliegen nicht der Quarantäne. Eine Person, die aus einem Gebiet zurückkehrt, das ein Infektionsrisiko birgt, kann daher Genève Aéroport, auf internationaler oder französischer Seite ohne besondere Kontrolle passieren, um ihren Wohnort in Frankreich zu erreichen.
Ich folge den aktuellen Anweisungen der Website France Diplomatie.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte auch die einschlägigen FAQs