Lockerung der Covid-Massnahmen am Genève Aéroport


21.02.2022

Am Donnerstag, den 17. Februar, hat der Bundesrat die Gesundheitsmassnahmen gelockert und die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat zu bestimmten Örtlichkeiten und Einrichtungen aufgehoben, wobei auch die Maskenpflicht abgeschafft wurde (ausgenommen in Flugzeugen, Bussen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen). Die an den Grenzen angewandten Massnahmen wurden ebenfalls aufgehoben.
 
Für Passagiere des Genève Aéroport fallen zahlreiche Einschränkungen weg. Bei der Einreise in die Schweiz muss nun weder ein Formular (ePFL) ausgefüllt noch ein Heilungs- oder Impfnachweis oder ein negativer Screeningtest vorgelegt werden. Von nun an können alle Restaurants ohne Gesundheitszertifikat besucht werden. Die Maskenpflicht besteht jedoch weiterhin vom Flugsteig bis ins Flugzeug und vom Flugzeug bis zum Eingang des Flughafengebäudes vorgeschrieben. Das Reisen wird somit deutlich einfacher!
 
Genève Aéroport freut sich über diese positiven Entwicklungen und empfiehlt die Einhaltung von allgemeinen Vorsichtsmassnahmen wie Handhygiene und Abstandhalten, da das Virus immer noch zirkuliert. Vorsicht und Eigenverantwortung sind grundsätzlich weiterhin geboten.