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Handgepäck - http://www.gva.ch/de/desktopdefault.aspx/tabid-337/

Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck beim Passieren der Sicherheitskontrollen.

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Informationen

    Nahrungsmittel:

    • Als Flüssigkeiten gelten kremige, pastenartige und flüssigkeitsähnliche Produkte (z.B. Crèmetorte, gefülltes Süssgebäck, Weichkäse), sowie Konservendosen (es sei denn, sie fassen höchstens 100 ml und befinden sich im Plastikbeutel).
    • Nicht als Flüssigkeiten gelten Früchte (Äpfel, Orangen, Ananas usw.) mit Ausnahme von Kokosnuss.


    Medikamente:

    • Medikamente, die während der Reise an Bord benötigt werden, sind zugelassen, auch wenn es sich um mehr als 100 ml handelt. Bitte halten Sie möglichst ein Rezept oder ein ärztliches Zeugnis bereit.


    Zusammenfassung:


GVA : Urgences