Neue Sicherheitsmassnahmen in den Flughäfen
Um die Passagiere vor der neuen Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) ein neues Sicherheitsreglement in Kraft gesetzt, das die Flüssigkeitsmenge, die von den Passagieren durch die Kontrollstellen gebracht werden dürfen, einschränkt. Diese neuen Bestimmungen sind für alle Passagiere gültig, die von einem EU-Flughafen nach einer beliebigen Destination reisen.
Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Gepäck an den Kontrollstellen auf Flüssigkeiten und andere verbotene Gegenstände kontrolliert werden können. Diese neuen Bestimmungen beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die im Duty-free-Bereich nach der Bordkarte-Kontrolle oder an Bord eines EU-Flugzeuges erstanden werden.
Diese neuen Bestimmungen sind seit dem 6. November 2006 für alle Flughäfen der EU, Norwegens, Islands und der Schweiz in Kraft und bleiben bis auf Weiteres gültig.
Was hat sich geändert?
Beim Packen
Flüssige Produkte können nur noch begrenzt mitgeführt werden. Sie müssen in Behältern von höchstens 100 ml (1 dl) verpackt sein, die pro Passagier in einem Plastikbeutel mit Druck- oder Gleitverschluss von höchstens 1 l verstaut sind (s. Abbildung).
Am Flughafen
Um die Kontrolle der Flüssigkeiten zu erleichtern, sind Sie gehalten,
- bei der Sicherheitskontrolle alle mitgeführten Flüssigkeiten vom Detektor kontrollieren zu lassen;
- Ihre Jacke bzw. Ihren Mantel auszuziehen, damit sie separat durchsucht werden können;
- Laptops und andere elektrische Geräte vom Handgepäck zu trennen, damit sie separat durchsucht werden können.
Als Flüssigkeiten gelten
- Wasser und andere Getränke, Suppe, Sirup
- Parfüm
- Gel, inkl. Haar- und Dusch-Gel
- Pasten, inkl. Zahnpasta
- Wimperntusche
- Crème, Lotion, Öl
- Aerosol
- Behälter, die unter Druck stehen, inkl. Rasierschaum u.a.
- Deodorant
- Zähflüssige Mischungen
- Alle Produkte mit entsprechender Konsistenz
Was bleibt gleich?
Auch weiterhin können Sie
- Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck transportieren; die neuen Bestimmungen betreffen einzig das Handgepäck;
- in Ihrem Handgepäck Medikamente und Produkte für besondere Nahrungsbedürfnisse während dem Flug, wie z.B. Babynahrung; Sie müssen sie unter Umständen rechtfertigen;
- Flüssigkeiten wie z.B. Getränke oder Parfüms in den Duty-free-Geschäften der EU nach der Bordkarte-Kontrolle oder an Bord von EU-Flugzeugen kaufen. Wenn diese Flüssigkeiten in einem besonderen versiegelten Plastikbeutel verkauft werden, öffnen Sie ihn nicht vor der Kontrollstelle, er könnte Ihnen ansonsten konfisziert werden. (Wenn Sie in einem EU-Flughafen zwischenlanden, öffnen Sie den Sack erst, wenn Sie die Kontrollstelle des Transitflughafens bzw., bei mehreren Zwischenlandungen in Europa, des letzten Transitflughafens passiert haben.) Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zum Inhalt des oben erwähnten Plastikbeutels mit Druck- oder Gleitverschluss mitgeführt werden.
Bei Ungewissheit wenden Sie sich vor Ihrem Abflug an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.
Wir sind froh, wenn Sie sich dem Kontroll- und Flugpersonal gegenüber freundlich und kooperativ verhalten.