Visa & Reisedokumente

Auslandreisen

Praktische Angaben insbesondere zu Reisepass und Visa, Zeitzonen, Klima, Wechselkurse, Impfungen, Zollabfertigung usw.:

Für andere Angaben zu Reisepass, Identitätskarte und Visa, die für Ihre Reise erforderlich sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Reisebüro, Ihre Fluggesellschaft oder die Flughafenpolizei (Police de Sécurité Internationale PSI).

Der Flughafen ist nicht in der Lage, diese Informationen zu liefern.

Provisorischer Schweizer Reisepass

Für Reisende aus der Schweiz ist ein provisorischer Pass erhältlich, der lediglich für die Reisedauer gültig ist.

  • Lieferzeit:
    - 1 Stunde (frühestens am Tag vor dem Abflug ausgestellt).
  • Ort:
    - Flughafenpolizei Police de Sécurité Internationale (PSI) am Flughafen (Ankunftsebene), Visaabteilung
  • Kosten:
    -
    CHF 150.-, zahlbar in bar
  • Konditionen:
    - Schweizer Staatsbürgerschaft
    - sich persönlich bei der Bestellung präsentieren
    - die Reisedokumente und einen Identitätsausweis vorlegen
    - für provisorischen Reisepass von Minderjährigen müssen beider Eltern und des betreffenden Minderjährigen anwesend sein
    - Foto vor Ort durch die PSI

Andere Informationen auf www.ge.ch/passeports/passeport/passeport-provisoire/.
Telefonische Auskunft: +4122 427 92 81.


Es wird kein provisorischer Reisepass ausgestellt, falls der Pass zuhause vergessen wurde.

Reisen in Europa

Europäer können in Europa grundsätzlich mit der Identitätskarte reisen. Doch verlangen gewisse Fluggesellschaften für bestimmte Destinationen einen Reisepass. Daher empfiehlt es sich, direkt mit der entsprechenden Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.

Reisen nach USA

Für ausländische Reisende, die ohne Visum in die USA einreisen wollen, gelten neu zusätzliche Sicherheitskontrollen.  Sie müssen 72 Stunden vor ihrem Abflug unter https://esta.cbp.dhs.gov/ eine Bewilligung beantragen.

Minderjährige: Zollabfertigung / Polizeikontrolle

Minderjährige Reisende haben ein gültiges Reisedokument (Identitätskarte oder Reisepass) vorzuweisen. Für Minderjährige, die alleine reisen, insbesondere wenn sie nicht durch ein spezielles "UM-Verfahren" ("Unaccompanied Minors") direkt der Verantwortung der Fluggesellschaft unterstellt sind, wird den Eltern dringend empfohlen, mit den Behörden in Kotakt zu treten, um ihr "elterliches Einverständnis" formell zu bestätigen.

Dieses amtliche Dokument wird von gewissen Ländern bei Ein- und Ausreise erfordert und muss dem Minderjährigen zusammen mit den Reisedokumenten mitgegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Botschaften und Konsulaten.

Beispiel: Spanien verlangt systematisch ein "elterliches Einverständnis", auch wenn der Minderjährige mit UM-Verfahren reist.

Beantragung eines "elterlichen Einverständnisses" bei Wohnsitz in Genf:

  • Polizeikommissariat
    Chemin de la Gravière. Tel. +4122 427 80 66
    Montag-Freitag durchgehend 09:00 bis 16:00 Uhr
    Gebühr CHF 20.-

Bei Wohnsitz in einem anderen Kanton wenden Sie sich bitte an die entsprechenden kantonalen Behörden.

Minderjährige: Fluggesellschaften

Die Reiseerlaubnis für Minderjährige hängt von der Fluggesellschaft ab.

Im Allgemeinen sind alleine reisende Kinder zwischen 5 und 12 Jahren, die im Rahmen eines "UM-Verfahrens" ("Unaccompanied Minors") direkt von der Fluggesellschaft betreut werden, zugelassen. Ab 12 Jahren werden die Kinder bei den meisten Gesellschaften wie Erwachsene behandelt. Diese Bestimmungen sind von der Fluggesellschaft abhängig.

Beispiel:
easyJet akzeptiert keine Minderjährigen ohne Begleitung.
>>> mehr Informationen.

Für weitere Informationen zur Zulassung alleine reisender Minderjähriger und zum "UM-Verfahren" wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Behörden

GVA : Urgences