Taxis am Genève Aéroport
Kapitel IV des Gesetzes über den Betrieb von Taxis und Limousinen H 1 30.01 regelt im Besonderen den Betrieb der Taxistände und des Auskunftsschalters am Genève Aéroport.
In der Schweiz tätige Taxis anderer Kantone oder der Europäischen Gemeinschaft
Gemäss Artikel 11 des Gesetzes über den Betrieb von Taxis und Limousinen H 1 30.01 unterstehen Taxichauffeure aus anderen Kantonen oder aus der Europäischen Gemeinschaft denselben Vorschriften wie die privaten Taxi- und Limousenchauffeure von Genf. Sie müssen eine entsprechende Bewilligung bei nachstehendem Departement einholen:
- Département de l'Economie et de la Santé
Service des autorisations et patentes
Av. Cardinal-Mermillod 42-44
CP 1776
1211 Genève 3
Tél. +41 22 546 15 50
www.geneve.ch/des
Französische Taxis im Sektor Frankreich
Französische Taxis, welche den französischen Sektor des Genève Aéroport bedienen möchten, müssen das Bürgermeisteramt von Ferney-Voltaire kontaktieren: