Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks


Das Transportunternehmen (Luftfrachtführer) haftet für Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck entstehen. Dies gilt weltweit, wenn Ihr Flug durch eine Fluggesellschaft aus der Schweiz oder der EU durchgeführt wurde.


Nichtbeförderung, Annullierung und grosse Verspätungen


Wenn Sie wegen einer Überbuchung Ihren Flug nicht antreten können, wenn ein Flug annulliert wird oder wenn ein Flug eine grosse Verspätung erhält, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung und weitere Unterstützungen durch die Fluggesellschaft.


Transparenz bei Flugpreisen


In der Werbung muss der Gesamtpreis für einen Flug angegeben werden. Das heisst, der Preis für den Treibstoff, die Flughafentaxen, die Sicherheitstaxen sowie andere Abgaben müssen im Gesamtpreis für das Ticket enthalten sein.


Körperverletzung oder Tod als Folge eines Flugzeugunfalls


Das Transportunternehmen haftet für Tod und Körperverletzung eines Reisenden im Falle eines Unfalls an Bord eines Flugzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen.


Pauschalreisen


Sie können beim Reiseveranstalter oder Reisebüro (Vermittler), bei dem Sie eine Pauschalreise gekauft haben, Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden. Dieses Recht gilt unabhängig davon, wohin die Reise ging, sofern sie in der Schweiz oder der EU gebucht wurde.


Informationen

    Schweizer Reglementierung

    Zusätzlich zum eigenen Recht hat die Schweiz auch die Fluggastrechte der Europäischen Union (EU) übernommen.

GVA : Urgences