Es kommt darauf an, wo Sie Ihren Gegenstand vergessen haben. Wenn Sie einen Gegenstand vergessen oder verloren haben:
Im Flugzeug "Lost & Found" des Serviceunternehmens. - Kontakt Dnata Lost & Found - Kontakt Swissport Lost & found Um ein Serviceunternehmen nach Fluggesellschaften zu finden, konsultieren Sie die Liste nach Fluggesellschaften.
Im Transitbereich Abflug (nach der Sicherheitskontrollposten) / Ankunft (vor dem Zoll), an einem Sicherheitskontrollposten oder im Sektor Frankreich des Flughafens:- Kontakt Swissport Lost & found
Im Flughafen oder im Freien (öffentlichen Bereich)- Während 24 St. (48 St. am Wochenende): Polizei Tel. +4122 427 92 22.- Danach: Fundbüro der Stadt Genf, Tel. +4122 427 57 90, scot@etat.ge.ch.
Im SBB-Bahnhof oder einem Zug des schweizerischen Eisenbahnnetzes- SBB Tel. 0900 300 300 (CHF 1.19/Min. vom Schweizer Festnetz).
In der Stadt Genf- Fundbüro der Stadt Genf, Tel. +4122 427 57 90 , scot@etat.ge.ch.
Bitte kontaktieren Sie die Servicegesellschaft, die für Ihren Flug mit Ankunft in Genf zuständig ist: Dnata oder Swissport. Um die für Ihre Fluggesellschaft zuständige Servicegesellschaft zu finden, konsultieren Sie die Liste www.gva.ch/airlines.
Falls ein Gegenstand bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt wurde (z.B. ein Messer), erhalten Sie einen entsprechenden Beleg. Innerhalb einer Periode von 30 Tagen können Sie den Gegenstand im Bureau de la sûreté passagers (Siehe Aufdruck auf dem Beleg) wieder abholen. Nach Ablauf der 30-tägigen Frist werden die Gegenstände vernichtet.
Wenn Sie im Genève Aéroport ein Flugzeug besteigen, benützen Sie Infrastrukturen, Einrichtungen und Dienstleistungen, die ständig neue Investitionen und Betriebskosten erfordern. Deren Finanzierung geschieht zum grössten Teil über die Passagiergebühren und zu einem kleineren Teil durch die Geschäftseinnahmen.
Die Passagiergebühren sind unter der Rubrik "Gebühren" des Flugtickets aufgeführt. Sie belaufen sich für den Genève Aéroport auf CHF 21.35 und werden nur auf dem Abflug erhoben. Diese Gebühren umfassen die Kosten der Sicherheitskontrolle (Passagier- und Handgepäckkontrolle vor dem Boarding sowie die Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks), die sich auf rund 50% der Gesamtbetrags belaufen. Die andere Hälfte ist für die Finanzierung der Ankunfts- und Abflugshallen, der Warteräume und ganz allgemein aller Infrastrukturen bestimmt, die direkt von den Fluggästen benutzt werden, sowie für die Unterstützung der Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Die Differenz zwischen dem Betrag, der unter "taxes" auf Ihrem Ticket oder Ihrer Rechnung ausgewiesen ist, und der oben erwähnten Passagiergebühr stammt aus Abgaben, auf die der Internationale Flughafen Genf keinen Einfluss hat. Genève Aéroport bemüht sich, seine Gebühren unter dem Durchschnittswert der anderen Flughäfen zu halten.
Wir empfehlen Ihnen, direkt die betreffende Fluggesellschaft zu kontaktieren. Der Flughafen kann nicht im Voraus bestätigen, ob ein Flug annulliert wird. Falls der Flughafen ausnahmsweise geschlossen werden muss, wie dies beispielsweise im April 2010 beim isländischen Vulkanausbruch der Fall war, publiziert der Flughafen auf seiner Website www.gva.ch eine entsprechende Bestätigung zuhanden der Passagiere.
Ja, die Statistiken von Genève Aéroport sind auf unserer Website verfügbar: www.gva.ch/statistiques. Dort finden Sie die wichtigsten Fakten und Zahlen zum laufenden Jahr und zu den vorhergehenden Jahren. Weitere statistische Daten finden Sie in unseren Jahresberichten.
Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular, falls Sie detaillierteres Zahlenmaterial wünschen.
Flughafenbesichtigungen sind möglich für Gruppen von mindestens 15 Personen (höchstens 30 Personen). Sie finden von Montag bis Freitag um 14.00 Uhr statt.
Ablauf der Besichtigung:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Dienst "Visites guidées", Tel. +4122 717 71 07, oder per E-mail.
Bitte wenden Sie sich für Ausbildungs- und Arbeitsstellen, insbesondere im Flugbereich (Flight Attendants und Stewardessen, Flugpiloten, Flugverkehrsleiter, Empfang und Check-in, Bodenabfertigung, Transport, Flugzeugmechaniker usw.) sowie für temporäre Stellen und Studentenjobs direkt an die zuständigen Stellen: www.gva.ch/emplois.
Die Ecole Lejeune bildet Hostessen, Reiseleiter, Stewards, Reiseveranstalter usw. aus: www.ecole-lejeune.ch/.
Sämtliche offenen Stellen am Flughafen werden auf unserer Website www.gva.ch/emplois publiziert. Per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht beantwortet.
Genève Aéroport ist nur eines der 150 Unternehmen am Flughafen. Daher verwaltet die betreffende Personalabteilung nur die Stellen von Genève Aéroport und ist nicht für offene Stellen in anderen Unternehmen am Flughafen zuständig.
Für Fragen zu Impfung, Quarantäne usw. wenden Sie sich bitte direkt an den Service Vétérinaire Frontière, der Ihnen die gewünschten Informationen erteilen wird.
Informationen über den Transport von Tieren finden Sie auch unter der Rubrik TIERTRANSPORT.
Die Bundesverordnung über die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK 748.941) legt die erforderlichen Bedingungen für die Luftfahrtsicherheit wie folgt fest:
Art. 16 Einschränkungen für Freiballone
Es ist untersagt, Freiballone steigen zu lassen:a) mit mehr als 2 kg Nutzlast oder mehr als 30 m3 Inhalt;b) mit mehr als 1 m3 Inhalt, in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.
Das Bundsamt für Zivilluftfahrt kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Einschränkungen nach Buchstabe a) und die Flugverkehrsleitstellen oder der Flugplatzleiter im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen nach Buchstabe b) bewilligen.
Sonstiges Steigenlassen von Ballonen und kleinen Luftballonen erfordern aus der Sicht der Flugverkehrssicherheit keine Bewilligung.
Einerseits dürfen jedoch nicht mehr als 300 Ballone gleichzeitig steigen gelassen werden, und andererseits dürfen die Ballone nicht in Bündeln zusammengebunden sein. Zudem darf kein metallischer Gegenstand am Ballon befestigt sein.
Werden mehr als 300 Ballone steigen gelassen, muss ein zeitlicher Abstand von 15 Minuten eingehalten werden.
Der Antrag muss 15 Tage im Voraus gestellt werden bei:SKYGUIDESandra MalachowskiRte de Pré-Bois 15-17, P.O. Box 796, 1215 Geneva 15Tel: +4122 417 40 16 - Fax: +4122 417 45 01E-mail: sandra.malachowski@skyguide.ch
Der Flughafen versendet keine Werbeartikel.
Technisch gesehen ist die Landung eines A380 auf unser Piste schon heute möglich! Die Piste ist für die Landung ausreichend lang, breit und widerstandsfähig. Für den Verkehr im Pistenbereich und die Stationierung müssten allerdings einige Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.