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Gepäck

GVA.ch


Gepäcktrolleys mit Pfandsystem


Um eine grössere Verfügbarkeit der Gepäcktrolleys sicherzustellen, sind diese mit einem Pfandsystem ausgestattet und können mit einer 2-Franken- oder 2-Euro-Münze - bezogen werden. Über den gesamten Flughafenbereich sind insgesamt 83 Depots verteilt.

Die 1'700 Gepäcktrolleys des Flughafens können innerhalb des Flughafenterminals, der Parkgaragen und des SBB-Bahnhofs Genf-Flughafen benutzt werden und sind auch für Rolltreppen geeignet.



Gepäckabgabe


Die Schliessfächer sind auf der Ebene Ankunft im Bereich des Bahnhofs SBB zu finden. Die Gepäckabgabe befindet sich in der Geschäftsgalerie gleich neben den SBB-Schaltern.



Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs


Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit? ... dann beachten Sie bei der Einreise in die Schweiz die hier zusammengefassten Vorschriften. Sie dienen dem Schutz vor Tierseuchen, dem Tierschutz und dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern ausserhalb der EU mitführen!
  • Bei Reisen mit Hund oder Katze brauchen Sie: Mikrochip, Heimtierausweis, Tollwutimpfung – evtl. auch einen Bluttest und eine Bewilligung!
  • Keine Souvenirs von bedrohten Tieren und Pflanzen mitbringen (Elfenbein, Pelze, Reptilleder usw.)!

Mehr Informationen:



Fälschungen und Raubkopien


Wer Fälschungen und Raubkopien kauft, unterstützt kriminelle Machenschaften und kann sich und seine Mitmenschen gefährden.

Schärfere Gesetze betreffen ab 1. Juli 2008 auch Sie!

Weil Fälschung und Piraterie weltweit stark zunehmen und vermehrt Produkte betreffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gefährden, wurde es nötig, die Gesetze anzupassen. So ist ab 1. Juli 2008 auch der private Import von Design- und Markenfälschungen in die Schweiz verboten.

Beim Grenzübertritt kann der Zoll gefälschte Waren einziehen, auch wenn es sich dabei um kleine Mengen zum ausschliesslich
privaten Gebrauch handelt.

Weitere Informationen: flyer PDF 0.6 MB



Beschädigtes und verlorenes Gepäck (Gepäckreklamationen)


Bei Gepäckreklamationen nehmen Sie bitte mit der zuständigen Handling-Gesellschaft Kontakt auf (Dnata oder Swissport).

Auf der Liste der Fluggesellschaften (PDF 0,1 MB) finden Sie die Handling-Gesellschaft, die für Ihre Fluggesellschaft zuständig ist.

Handling-Gesellschaft


Dnata Switzerland
T: +4122 817 44 11 général
T: +4122 817 44 50 assistance
T: +4122 817 44 73 litiges bagages et objets perdus
CP 196
1215 Genève 15
E-mail
www.dnata.ch

Dnata Lost & Found
T: +4122 817 44 73 objets perdus
(dans l'avion ou en zone transit)
CP 196
1215 Genève 15
E-mail
www.dnata.ch

Swissport (Bagages)
T: +4122 799 31 11 général
T: +4122 799 33 32 litiges bagages
T: +4143 812 87 77 déclaration de litige Swissport déjà constituée
F: +4122 799 31 57
CP 776
1215 Genève 15
E-mail
www.mylostbag.com

Swissport Objets perdus
T: 0900 775 775 objets perdus (CHF 1.10/min depuis tél fixe)
F: +4122 799 31 57
CP 776
1215 Genève 15
E-mail
www.mylostbag.com

Behörden


Douane suisse
T: +4122 717 77 77
F: +4122 717 77 07
Case postale 211
1215 Genève 15 Dépôt
E-mail
www.bfm.admin.ch

Französischer Zoll
T: +33 450 40 56 26

Grenztierärztlicher Dienst
T: +4122 798 13 37

Schweizerische Flughafenpolizei (PSI)
T: +4122 427 92 31
T: +4122 427 92 22
T: +4122 427 92 81 (Abwanderung)

Police française à l'Aéroport
T: +33 450 28 29 80

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