Aufgegebenes Gepäck

Gepäck – Verbotene Gegenstände

Affiche STOP: marchandises dangereuses interdites dans les bagages - télécharger le PDF 1.7 MBAus Sicherheitsgründen ist es verboten, folgende Gegenstände im Reisegepäck mitzuführen:

  • Campinggasflaschen und Soda-Patronen, volle Taucherlampen und Tauchflaschen, Benzin und Alkohol über 70°, Farben und Farbverdünner, Autobatterien, Feuerwerkskörper, Haushaltschemikalien und Gifte jeder Art.

Die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Reiseagenturen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Sicherheitsfragen und verbotene Handgepäckstücke:

Questions de sécurité et objets interdits dans votre bagage à main, pdf 215 ko(pdf 0.2MB)

Freigepäck

Beim Check-in im Allgemeinen:

  • 20 kg für Economy
  • 30 kg für Business
  • 40 kg für First

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie für Gepäckübergewicht bezahlen müssen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Übergepäck als Luftfracht

Neu ist es möglich, Übergepäck direkt vom Terminal T1 als Luftfracht aufzugeben.

Beispiel:
10 kg Übergepäck nach Tokio
Ca. CHF 1'000.- am Check-in-Desk
Ca. CHF 500.- per Luftfracht

Weitere Informationen:
Schalter CGS (Ebene Check-in 06:00-20:00 Uhr)
Tel. +4122 717 85 79

Sondergepäck

Zur Aufgabe von Sondergepäck wenden Sie sich zuerst an das Check-in-Desk für Normalgepäck und anschliessend an Desk Nr. 90.

Höchstmasse für Sondergepäck: ca. 100 cm x 80 cm x 400 cm.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Fahrradtransport

Beim Check-in-Desk Swissport 90 können Kartonschachteln für Fahrräder zum Preis von CHF 20.- gekauft werden.

Bei Fragen zum Flugtransport von Fahrrädern (Voraussetzungen, Verpackung usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Tiertransport

In der Kabine: Tiere von weniger als 5 kg können auf vorgängige Erlaubnis der Fluggesellschaft in einer Tasche getragen werden. Blindenhunde sind in der Kabine zugelassen, auch wenn sie mehr als 5 kg wiegen.

Im Frachtraum: Tiere von mehr als 5 kg können in einem Käfig transportiert werden, den die Fluggesellschaft verkauft. Der Übergepäck-Tarif ist anwendbar.

Für Transportfragen steht Ihnen die auf Tiertransporte spezialisierte Gesellschaft REX zur Verfügung.

Für Fragen zu Impfung, Quarantäne usw. wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Fälschungen und Raubkopien

Wer Fälschungen und Raubkopien kauft, unterstützt kriminelle Machenschaften und kann sich und seine Mitmenschen gefährden.

Schärfere Gesetze betreffen ab 1. Juli 2008 auch Sie!

Weil Fälschung und Piraterie weltweit stark zunehmen und vermehrt Produkte betreffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gefährden, wurde es nötig, die Gesetze anzupassen. So ist ab 1. Juli 2008 auch der private Import von Design- und Markenfälschungen in die Schweiz verboten.

Beim Grenzübertritt kann der Zoll gefälschte Waren einziehen, auch wenn es sich dabei um kleine Mengen zum ausschliesslich
privaten Gebrauch handelt.

Weitere Informationen: flyer PDF 0.6 MB

Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs

Führen Sie Lebensmittel, Tiere oder Souvenirs mit? ... dann beachten Sie bei der Einreise in die Schweiz die hier zusammengefassten Vorschriften. Sie dienen dem Schutz vor Tierseuchen, dem Tierschutz und dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Ländern ausserhalb der EU mitführen!
  • Bei Reisen mit Hund oder Katze brauchen Sie: Mikrochip, Heimtierausweis, Tollwutimpfung – evtl. auch einen Bluttest und eine Bewilligung!
  • Keine Souvenirs von bedrohten Tieren und Pflanzen mitbringen (Elfenbein, Pelze, Reptilleder usw.)!

Mehr Informationen:

Beschädigtes und verlorenes Gepäck (Gepäckreklamationen)

Bei Gepäckreklamationen nehmen Sie bitte mit der zuständigen Handling-Gesellschaft Kontakt auf (Dnata oder Swissport).

Konsultieren Sie das Datenblatt Ihrer Fluggesellschaft, um die zuständige Servicegesellschaft (Handling Agent) zu finden.

Gepäcktrolleys

Um eine grössere Verfügbarkeit der Gepäcktrolleys sicherzustellen, sind diese mit einem Pfandsystem ausgestattet und können mit einer 2-Franken- oder 2-Euro-Münze - bezogen werden. Über den gesamten Flughafenbereich sind insgesamt 83 Depots verteilt.

Die 1'700 Gepäcktrolleys des Flughafens können innerhalb des Flughafenterminals, der Parkgaragen und des SBB-Bahnhofs Genf-Flughafen benutzt werden und sind auch für Rolltreppen geeignet.

Gepäckabgabe

Die Schliessfächer sind auf der Ebene Ankunft im Bereich des Bahnhofs SBB zu finden. Die Gepäckabgabe befindet sich in der Geschäftsgalerie gleich neben den SBB-Schaltern.

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