Gepäcktrolleys mit Pfandsystem
Um eine grössere Verfügbarkeit der Gepäcktrolleys sicherzustellen, sind diese mit einem Pfandsystem ausgestattet und können mit einer 2-Franken- oder 2-Euro-Münze - bezogen werden. Über den gesamten Flughafenbereich sind insgesamt 83 Depots verteilt.
Die 1'700 Gepäcktrolleys des Flughafens können innerhalb des Flughafenterminals, der Parkgaragen und des SBB-Bahnhofs Genf-Flughafen benutzt werden und sind auch für Rolltreppen geeignet.
Gepäck – Verbotene Gegenstände
Im Allgemeinen darf das Kabinengepäck in Übereinstimmung mit den geltenden IATA-Normen folgende Masse nicht überschreiten: 56 cm x 45 cm x 25 cm. Pro Passagier ist ein einziges Gepäckstück (max. 10 kg) zulässig. Diese Bestimmungen sind jedoch von der Fluggesellschaft abhängig.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, folgende Gegenstände im Reisegepäck mitzuführen: Campinggasflaschen und Soda-Patronen, volle Taucherlampen und Tauchflaschen, Benzin und Alkohol über 70°, Farben und Farbverdünner, Autobatterien, Feuerwerkskörper, Haushaltschemikalien und Gifte jeder Art. Die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Reiseagenturen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Sicherheitsfragen und verbotene Handgepäckstücke:
(pdf 0.2MB)
Freigepäck
Beim Check-in im Allgemeinen:
- 20 kg für Economy
- 30 kg für Business
- 40 kg für First
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie für Gepäckübergewicht bezahlen müssen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Im Allgemeinen darf das Kabinengepäck in Übereinstimmung mit den geltenden IATA-Normen folgende Abmessungen nicht überschreiten: 56 cm x 45 cm x 25 cm. Pro Passagier ist ein einziges Gepäckstück (max. 10 kg) zulässig. Diese Bestimmungen sind von der Fluggesellschaft abhängig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Übergepäck als Luftfracht
Neu ist es möglich, Übergepäck direkt vom Terminal T1 als Luftfracht aufzugeben.
Beispiel:
10 kg Übergepäck nach Tokio
Ca. CHF 1'000.- am Check-in-Desk
Ca. CHF 500.- per Luftfracht
Weitere Informationen:
Schalter CGS (Ebene Check-in 06:00-20:00 Uhr)
Tel. +4122 717 85 79
Sondergepäck
Zur Aufgabe von Sondergepäck wenden Sie sich zuerst an das Check-in-Desk für Normalgepäck und anschliessend an Desk Nr. 90.
Höchstmasse für Sondergepäck: ca. 100 cm x 80 cm x 400 cm.
Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Fahrradtransport
Beim Check-in-Desk Swissport 90 können Kartonschachteln für Fahrräder zum Preis von CHF 20.- gekauft werden.
Bei Fragen zum Flugtransport von Fahrrädern (Voraussetzungen, Verpackung usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.
Tiertransport
In der Kabine: Tiere von weniger als 5 kg können auf vorgängige Erlaubnis der Fluggesellschaft in einer Tasche getragen werden. Blindenhunde sind in der Kabine zugelassen, auch wenn sie mehr als 5 kg wiegen.
Im Frachtraum: Tiere von mehr als 5 kg können in einem Käfig transportiert werden, den die Fluggesellschaft verkauft. Der Übergepäck-Tarif ist anwendbar.
Für Transportfragen steht Ihnen die auf Tiertransporte spezialisierte Gesellschaft REX zur Verfügung.
Für Fragen zu Impfung, Quarantäne usw. wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Gepäckabgabe
Die Schliessfächer sind auf der Ebene Ankunft im Bereich des Bahnhofs SBB zu finden. Die Gepäckabgabe befindet sich in der Geschäftsgalerie gleich neben den SBB-Schaltern.